Politik
Impfpflicht ab Februar – Omikron könnte sie noch kippen
Am 1. Februar 2022 soll die Impfpflicht in Kraft treten. Gestern hat die Regierung den Entwurf präsentiert. Die Strafhöhe liegt bei bis zu 3.600 Euro.
Für die Impfpflicht haben ÖVP und Grüne auch Neos und SPÖ mit ins Boot geholt. Bei der Präsentation war nur Neos-Obfrau Meinl-Reisinger dabei. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner war zwar eingeladen, kam aber nicht. Ihr gehe es aber um die Sache, nicht um Pressekonferenzen, argumentierte sie. Die Eckpunkte:
7,7 Millionen betroffen
Die Imfpflicht gilt ab 14 Jahren. 1,4 Millionen der Betroffenen haben bisher keinen einzigen Stich.
Schwangere ausgenommen
Nicht umfasst sind Schwangere. "Die Impfung für Schwangere ist aber ausdrücklich empfohlen", betonte Minister Mückstein. Auch wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, fällt nicht unter die Pflicht.
Ärztliches Attest
Bestätigen dürfen die Nicht-Impfbarkeit Hausärzte, Internisten, Psychiater, Dermatologen, Gynäkologen, Kinder- und Amtsärzte – ein weites Feld. Bei Gefälligkeitsattesten drohen ihnen 3.600 Euro Strafe.
Strafausmaß bis 3.600 Euro
Wer an den Stichtagen nicht geimpft ist, riskiert im Rahmen eines "abgekürzten Verfahrens" 600 Euro Strafe (alle drei Monate). Wer beruft, muss bis zu 3.600 Euro zahlen.
„"Aus Strafe rausimpfen ist möglich."“
Keine Haft
Ersatzfreiheitsstrafen sind nicht vorgesehen.
"Tätige Reue"
Das Verfahren wird eingestellt, sobald ein Impfnachweis vorliegt. "Es gibt die Möglichkeit, sich aus der Strafe rauszuimpfen", so Verfassungsministerin Edtstadler.
Rechtsfragen
Laut EuGH-Judikatur sei die Impfpflicht zulässig, ist Edtstadler überzeugt.
Stellungnahmen bis ins neue Jahr möglich
Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft jetzt bis zum 10. Jänner.
Impfpflicht könnte kippen
Die Omikron-Variante ist offenbar auch für Geimpfte gefährlich. Die Wiederansteckungsrate werde steigen, verkündete die Weltgesundheitsorganisation WHO am Donnerstag. Experten sind unsicher, ob die bisherigen Corona-Impfstoffe vor Omikron ausreichend schützen.
Schützen die Impfungen aber nicht gegen die neue Virus-Variante, ist dann eine Impfpflicht überhaupt noch gesetzlich gedeckt? Der Innsbrucker Verfassungsexperte Peter Bußjäger zweifelt daran. "Wenn eine Virusvariante den Impfschutz unterläuft, muss man sich fragen, ob eine Impfpflicht gerechtfertigt ist", sagt Jurist Bußjäger zu "Heute". Die Maßnahme würde "im schlechtesten Fall" nicht ihren Zweck erfüllen und wäre damit verfassungswidrig.
Die Impfpflicht schreibt drei Stiche vor. Das wohl nicht zufällig. So bewahren laut BioNTech zwei Impfungen nicht ausreichend vor einer Omikron-Infektion. Erst ein dritter Stich garantiere "entscheidenden Schutz", so der Impfstoffhersteller. Bei Bedarf sei ein angepasster Impfstoff ab März verfügbar.