Politik
Impfpflicht – wer von ihr laut Expertin fix befreit wir
Für die Corona-Impfpflicht gibt es Ausnahmen. Am Montag erklärte Top-Virologin Redlberger-Fritz, welche Österreicher sich kein Jaukerl holen müssen.
Die Corona-Impfpflicht erhitzt die Gemüter. Manche sehen darin den einzigen Ausweg aus der Pandemie, andere dagegen Zwangsmaßnahmen. Gesichert ist jedoch, dass sich nicht alle Österreicher impfen lassen werden können. Am Montagabend sprach Virologin Monika Redlberger-Fritz, die im nationalen Impfgremium sitzt, im ORF genau darüber.
"Von einer Impfpflicht ausgenommen werden müssen, solche Personen, die allergisch auf einen Bestandteil der Impfung sind", erklärt die Wissenschaftlerin. Darüber hinaus gilt für sie: "Vor allem sollen wir auch nicht geimpft werden, wenn wir zu jenen Personen zählen, die nach der ersten Impfung einen anaphylaktischen Schock oder auch eine Thrombose bekommen haben."
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Gesetzesentwurf spätestens bis Advent
Der Gesetzesentwurf für die ab Februar 2022 vorgesehene Corona-Impfpflicht muss wohl bald, nämlich Anfang Dezember, vorliegen, sofern man eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen gewährleisten will. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte erst am Sonntag, es müsse eine "anständige Begutachtung" gemacht werden. Am Montag hieß es aus seinem Büro, der Arbeitsprozess sei nun gestartet, Details werden folgen.
Soll der reguläre Gesetzwerdungsprozess eingehalten und die vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt immer wieder eingemahnte rund sechswöchige Begutachtungsfrist ermöglicht werden, dann müsste der Entwurf wohl rund um den 6. Dezember als Regierungsvorlage vom Ministerrat beschlossen und in Begutachtung geschickt werden.
3.600 Euro für schwere Verstöße
Im Dezember-Plenum des Nationalrates (15./16. Dezember) könnte noch während der Begutachtungsphase (in "erster Lesung") eine sogenannte "Trägerrakete" für das Gesetz eingebracht und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen werden - damit dann im Jänner-Plenum das Vorhaben beschlossen werden kann. Im Ausschuss könnte die Impfpflicht-Regelung nach Abschluss der Begutachtung per Abänderungsantrag an die "Trägerrakete" gehängt werden - und das Gesetz dann im Nationalratsplenum vom 20./21. Jänner debattiert und beschlossen werden.
Danach muss noch der Bundesrat das Vorhaben absegnen, dazu bräuchte es – soll die Impfpflicht mit 1. Februar in Kraft treten – allerdings eine Sondersitzung der Länderkammer. Denn deren nächste reguläre Sitzung ist nach dem Jänner-Nationalratsplenum erst am 3. Februar angesetzt. Nach dem Bundesrats-Beschluss muss das Gesetz noch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschrieben und dann kundgemacht werden.
Eine der Fragen, die für den Gesetzesentwurf zu klären ist, ist die Höhe der Strafe. Geplant ist eine Geldstrafe nach dem Verwaltungsrecht. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat abgestufte Sanktionen bis bin zu 3.600 Euro genannt – entsprechend den Überlegungen für die früher schon diskutierte Impfpflicht für Gesundheitsberufe.
3.600 Euro kämen aber nur bei "extrem schwerwiegenden" Verstößen infrage. Im "Durchschnittsfall" wäre bei erstmaliger Verhängung ein Strafrahmen von 300 bis 500 Euro denkbar, meinte der Verfassungsexperte Peter Bußjäger (Universität Innsbruck) am Montag im Ö1-"Mittagsjournal".
Wiens Stadtchef auch für Strafen
Der Wiener Bürgermeister Ludwig (SPÖ) verteidigt unterdessen die Impfpflicht samt den Strafen, NEOS-Chefin Meinl-Reisinger fordert die Regierung zu Gesprächen darüber auf. Denn der aktuelle komplette bundesweite Lockdown ist aus Sicht der NEOS überzogen.
Meinl-Reisinger sagte in der ZIB2, dass es differenziertere Wege gegeben hätte. Als Beispiel nannte sie das Schließen der Nachtgastronomie und weitere Kontaktbeschränkungen. Der bundesweite Lockdown sei ein "Schlag ins Gesicht" für alle, die sich an die Regeln gehalten hätten. Bezüglich ihrer früheren Ablehnung einer Impfpflicht, meinte sie, die NEOS würden sich einer Debatte nicht verschließen. Man müsse aber alles tun, um die Impfbereitschaft auf freiwilliger Basis zu erhöhen.