Politik

Identitären-Verbot nur durch Panne abgelehnt

Weil die Stimmen der Abgeordneten nicht gezählt wurden, scheiterte ein Antrag im Parlament, der eigentlich eine Mehrheit hatte.

Heute Redaktion
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Am 25. September stimmte der Nationalrat gegen einen Antrag, der den Innenminister aufgefordert hätte, die rechtsextremen Identitären aufzulösen. So steht es im Protokoll. Wie "Addendum" nun berichtet, soll es sich dabei allerdings um einen Fehler handeln.

SPÖ und FPÖ stimmten gegen den Antrag, ÖVP, NEOS und die Liste Jetzt dafür. Eigentlich eine klare Sache, denn die Sozialdemokraten bekommen in der vergangenen Gesetzgebungsperiode bei vollständiger Anwesenheit eine einfache Mehrheit im Nationalrat zusammen.

Wie "Addendum" nach der Auswertung von Fotos der Abstimmung nun berichtet, unterlief der damaligen dritten Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) aber ein Fehler. Denn von SPÖ und FPÖ fehlten dermaßen viele Abgeordnete, dass die anderen Parteien die Mehrheit haben.

Das steckt dahinter

Konkret waren laut dem Bericht nur 31 von 52 SPÖ-Mandataren anwesend, bei der FPÖ 35 von 51. Im Endeffekt gab es 70 Stimmen für den Antrag, 67 Abgeordnete dagegen.

Die Identitäre Bewegung in Österreich (IBÖ) besteht seit 2012 und geht von der "europäischen Kultur" aus, deren Identität vor allem von einer Islamisierung bedroht sein soll. Die "IBÖ" wird vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestuft. Das Logo der Organsiation ist der griechische Buchstabe Lambda. Er wird in gelb auf schwarzem Hintergrund dargestellt.

Mehr Infos: Identi–wer? Die jungen Rechten in 10 Punkten erklärt

Doch wie konnte es zu der falschen Zählung kommen? In Österreich wird bei Abstimmungen für gewöhnlich nicht nachgezählt, es gibt auch kein elektronisches System. Aufstehen oder sitzenbleiben muss genügen. Zumindest derzeit. Es gibt bereits die Rechtsgrundlage für ein elektronisches Abstimmungssystem, das Parlament muss sich aber erst auf eine Umsetzung einigen.

Da es sich um einen nicht bindenden Entschließungsantrag handelte, ging die Sache glimpflich aus. Würde eine solche Panne bei einem Gesetzesantrag geschehen, müsste der Bundespräsident die Beurkundung verweigern. Sollte der Fehler auch ihm nicht auffallen, könnte der Verfassungsgerichtshof das Gesetz wieder aufheben.

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