Oberösterreich

Identitäre besetzten Linzer Bahnhof 

Weil vier Tatverdächtige im Falle einer mutmaßlichen Vergewaltigung wieder auf freiem Fuß sind, haben die Identitären für Aufregung gesorgt. 

Heute Redaktion
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Die Identitären am Dach des Linzer Bahnhofs.
Die Identitären am Dach des Linzer Bahnhofs.
privat

Am späten Nachmittag am Ostermontag hatten Aktivisten in Linz für Wirbel gesorgt. Sie hatten den Bahnhof in der oberösterreichischen Landeshauptstadt besetzt und ein Banner mit der Aufschrift "Vergewaltiger abschieben statt freilassen" gehisst. 

Mit Feuerwerk und Banner 

Zudem hatten die Querulanten mehrere Flugblätter vom Dach des Bahnhofes geworfen, von dem aus auch ein Feuerwerk gezündet wurde. Bei den Unruhestiftern handelte es sich um Mitglieder der rechtsextremen Bewegung "Identitäre", die die mutmaßliche Vergewaltigung einer minderjährigen Deutschen durch drei Afghanen und einen Iraker für ihre Propaganda instrumentalisierten. 

Von der Polizei hieß es gegenüber "Heute", dass sich der Vorfall schnell aufklären ließ. Als die Beamten nämlich am Bahnhof eintrafen, ergriffen die Unruhestifter die Flucht und verschwanden wieder vom Bahnhofsgelände. Der Hintergrund der Aktion dürfte die Freilassung von vier Verdächtigen in einem Vergewaltigungsfall sein. 

Die vier Jugendlichen, drei aus Afghanistan und einer aus dem Iran, wurden laut "Heute"-Infos wieder aus der Untersuchungshaft entlassen – trotz des Verdachts, dass sie die 16-Jährige in ein ehemaliges Postverteilzentrum beim Hauptbahnhof Linz gelockt haben sollen. Trotz ihrer Entlassung aus der U-Haft sollen die Burschen aber weiter tatverdächtig sein.

Die Ermittlungen der Polizei zu dem Fall laufen nach wie vor auf Hochtouren, genaue DNA-Untersuchungen der Spuren fehlen nämlich noch, heißt es weiter. Die Behörde geht mittlerweile aber von vollendeter Vergewaltigung aus. Die 16-Jährige belastet die vier Tatverdächtigen schwer. Die Jugendlichen bestreiten die Vorwürfe und behaupten, es habe "einvernehmliche" sexuelle Handlungen gegeben. Für die Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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