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"Ich bin krank, bekomme trotzdem keine Impf-Befreiung"

Eine Oberösterreicherin ist aufgrund einer Erkrankung von der Impfpflicht ausgenommen, doch kein Arzt will ihr ein Attest ausstellen.

Amra Duric
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Eine Oberösterreicherin leidet an einer Autoimmungefäßerkrankung. Dennoch will ihr niemand eine Impfbefreiung ausstellen. 
Eine Oberösterreicherin leidet an einer Autoimmungefäßerkrankung. Dennoch will ihr niemand eine Impfbefreiung ausstellen. 
iStock (Symbolbild)

Ab 1. Februar gilt in ganz Österreich die Impfpflicht. Wer sich bis 15. März den Stich nicht holt, der muss mit Strafen rechnen. Von der Impfpflicht ausgenommen sind Schwangere, unter 18-Jährige und Menschen, bei denen aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist. Bei einer Gallneukirchnerin (OÖ) trifft Letzteres zu, jedoch bekommt sie keine Impfbefreiung.

Spitäler wiesen Betroffene ab

Die 50-Jährige, die an einer Autoimmungefäßerkrankung leidet, wollte sich ein Attest für die Impfbefreiung ausstellen lassen, wurde aber mehrfach von Ärzten abgewiesen. Der von der Oberösterreicherin kontaktierte Amtsarzt erklärte der Frau, dass er sich "dafür nicht zuständig" sehe. "Danach habe ich insgesamt fünf Krankenhäuser angerufen", erzählt die 50-Jährige im Interview mit den "Oberösterreichischen Nachrichten".

"Müsste ich dann, weil ich keinen gültigen Bescheid habe, jedes Mal Strafe zahlen, wenn ich aufgehalten werde?"

In drei Spitälern wurde der Frau sogar gesagt, "dass man ungeimpft nicht hereingelassen wird". Dass sie von der Impfung eigentlich befreit ist, spielte laut der Betroffenen keine Rolle. In den anderen zwei Krankenhäusern hatte die Frau laut den "OÖN" zwar Termine bekommen. Diese jedoch erst im Oktober.

"Was wäre denn bis dahin? Müsste ich dann, weil ich keinen gültigen Bescheid habe, jedes Mal Strafe zahlen, wenn ich aufgehalten werde?", zeigt sich die Gallneukirchnerin erschüttert. "Ich kann doch nicht ein Gesetz durchpeitschen, ohne dieses überdacht zu haben – und ohne dass die Leute ins Krankenhaus dürfen."

Zu dem Fall erklärte die Ärztekammer Oberösterreich, dass man die neue Verordnung zur Impfpflicht abwarten müsse. Welche medizinischen Gründe für eine Impfbefreiung gelten, ist noch nicht klar.

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