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Hund stirbt in Hitze-Auto – mildes Urteil für Besitzer
Der Hundehalter, dessen Bulldogge vor 3 Wochen verstarb, weil er trotz Hitze im Auto zurückgelassen wurde, ist nun per Strafbefehl verurteilt worden.
An einem Sonntag Mitte August besuchte der 25-jährige Hundehalter aus dem Kanton Thurgau (Schweiz) gemeinsam mit seiner Freundin und zwei Kindern Verwandte in Rorschach. Um 13 Uhr parkierte er sein Auto. Danach ließ er den Hund Simba aus dem Auto, damit dieser sein Geschäft verrichten konnte, und gab ihm Wasser. Um 13.15 Uhr sperrte der 25-Jährige die französische Bulldogge wieder in ihre Transportbox im Kofferraum. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Auto im Schatten der Häuser und umliegender Bäume, wie es im Strafbefehl heißt. Die beiden hinteren Fenster ließ er einen Spalt weit offen, maximal sechs Zentimeter. "Trinkwasser stellte er dem Hund, welcher bekanntermaßen an Nierenproblemen litt, nicht zur Verfügung", so die Staatsanwaltschaft.
Der Rettungsversuch
Ein Passant hatte am besagten Sonntag um 16.30 Uhr den winselnden Hund im Auto bemerkt und sofort die Polizei informiert. Bevor diese eintraf, hatte der Mann ein Autofenster aufgebrochen und wollte dem Hund Wasser geben. Doch dieser reagierte nicht mehr. Die Polizei stellte vor Ort den Tod des zweijährigen Hundes fest. "Die Transportbox war mit Urin und Kot verschmutzt", heißt es im Strafbefehl. Der Hundehalter kam erst um 17.15 Uhr zum Auto zurück, um nach dem Hund zu sehen. Zu diesem Zeitpunkt stand das Auto an der prallen Sonne, bei 27 Grad Außentemperatur. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der 25-Jährige zwischen 13.15 und 17.15 Uhr nie zum Auto zurückkam, obwohl er eigentlich geplant hatte, den Hund nochmals aus dem Kofferraum zu lassen.
Die rechtlichen Konsequenzen
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat den 25-Jährigen nun per Strafbefehl wegen eventualvorsätzlicher Tierquälerei per Strafbefehl schuldig gesprochen. "Das Verschulden wiegt im vorliegenden Fall schwer", heißt es im Strafbefehl. Der Hund wurde vom Halter bei sommerlichen Temperaturen mehr als drei Stunden im Auto zurückgelassen, ohne dessen Zustand ein einziges Mal zu überprüfen. Dies obwohl dem Mann bewusst war, dass das Auto durch den Fortgang der Sonne nicht längere Zeit im Schatten stehen würde. "Er musste aufgrund der Umstände mit dem qualvollen Hitzetod des Hundes rechnen und nahm diesen unter den gegebenen Umständen in Kauf", so die Staatsanwaltschaft.
Der Portugiese wird als Konsequenz zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 80 Franken (rund 83 Euro) verurteilt, total 6400 Franken (rund 6700 Euro). Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wenn der Mann in dieser Zeit nicht straffällig wird, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen. Begleichen muss er hingegen eine Busse von 1600 Franken (rund 1670 Euro) sowie die Gebühren und Auslagen von 600 Franken (rund 630 Euro). Total muss er also 2200 Franken (rund 2300 Euro) an die Staatskasse überweisen.
Die Reaktion von Peta
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Einspruch dagegen erhoben werden. Das überlegt sich auch die Tierschutzorganisation Peta. Sie hat ebenfalls Anzeige erstattet und ist somit am Verfahren beteiligt. Die Rechtsabteilung von Peta wird nun prüfen, ob Einspruch erhoben wird.
Peta ist grundsätzlich zufrieden mit der Verurteilung: "Für uns ist wichtig, dass eine Verurteilung erfolgt ist", sagt Peter Höffken, Fachleiter Tierquälereifälle bei Peta. "Daraus ergibt sich eine abschreckende Wirkung." Hundehaltern sei nun bewusst, dass ihnen eine Strafe und Verurteilung droht, wenn sie ihr Tier einem tödlichen Risiko aussetzen, wenn sie Hunde allein im Auto zurücklassen. "Aus Tierschutzsicht würden wir uns eine höhere Strafe wünschen, da diese noch abschreckender wirken würde", sagt Höffken. Peta hatte zudem ein Tierhalteverbot gefordert. Die Organisation wird nun weiter verfolgen, ob die Behörden dem Halter ein Verbot auferlegen oder nicht. Falls nicht, werden sie dieses einfordern.