Niederösterreich

100 Kilo-Brocken radelte mit 4.800 €-Rad aus Geschäft

Ein 44-Jähriger war mit einem 4.800 €-Bike aus einem Sportshop geradelt, ein mutiger Verkäufer hinterher. Vor Gericht sagte der Pole: "Ich bin krank". 

Der große und bullige Angeklagte am Landesgericht in Wiener Neustadt
Der große und bullige Angeklagte am Landesgericht in Wiener Neustadt
Trimmel Sascha

In weißen Nike-Sneakers und einem weißen T-Shirt erschien ein Pole am Mittwoch in Wr. Neustadt vor Gericht. Doch nicht einmal die blütenweiße Panier des 44-Jährigen konnte sein dunkles, kriminelles Vorleben überstrahlen. Denn: 16 Vorstrafen in seiner Heimat stehen auf der kriminellen Visitenkarte des Osteuropäers.

1/3
Gehe zur Galerie
    Der Angeklagte am Landesgericht in Wiener Neustadt
    Der Angeklagte am Landesgericht in Wiener Neustadt
    Trimmel Sascha

    Am 4. Mai hatte der hünenhafte Pole ein Sportgeschäft in Brunn (Mödling) betreten, setzte sich auf ein knapp 5.000 Euro teures E-Bike und brauste aus dem Shop. Ein couragierter Mitarbeiter nahm die Verfolgung des über 1,90 Meter großen und gut 100 Kilogramm schweren Brockens auf. Doch der 44-jährige Pole soll seinen 54-jährigen Verfolger mit Schlägen abgewimmelt haben - mehr dazu hier.

    Pole kauerte im Gebüsch

    Die Polizei war jedoch blitzschnell am Tatort und konnte das weggeworfene Bike in der Botanik sicherstellen sowie den im Gebüsch kauernden Riesen festnehmen. 

    Vor Gericht meinte der angeklagte Osteuropäer: "Ich bin psychisch krank, habe damals meine Medikamente nicht genommen und nur deshalb habe mich zu der Aktion hinreißen lasen." Dem widersprach andererseits das Einvernahmeprotokoll bei der Polizei: "Ich kam als Tourist nach Österreich, um zu stehlen." Der Osteuropäer, der jetzt in Haft tatsächlich Medikamente einnehmen muss, zeigte sich nur zum "einfachen" Diebstahl geständig, bestritt aber die Schläge und somit den räuberischen Diebstahl.

    Zwei Jahre Haft

    Die Richterin blickte noch einmal ins Vorstrafenregister und verdonnerte den 44-Jährigen zu zwei Jahren gesiebter Luft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.