Österreich

Hotels sperren auf – so funktioniert jetzt unser Urlaub

Am 19. Mai dürfen endlich auch wieder Hotels, Campingplätze und Schutzhütten für Touristen öffnen - unter strengen Auflagen. 

Jochen Dobnik
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Die Fahne "Zimmer frei" an einem Hotel in Velden am Wörthersee.
Die Fahne "Zimmer frei" an einem Hotel in Velden am Wörthersee.
Jeff Mangione / KURIER / picturedesk.com

Der Tourismus zählt zu den Branchen, die von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden. Seit über einem halben Jahr sind Hotels, Campingplätze und Schutzhütten nun schon so gut wie durchgehend geschlossen. Am 19. Mai dürfen sie nun endlich wieder öffnen - jedoch unter strengen Sicherheitsregeln.

"Entscheidend für Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe ist nicht nur das Datum, sondern vor allem, unter welchen Rahmenbedingungen geöffnet werden darf und unter welchen Voraussetzungen Gästen der Zutritt erlaubt ist. Nun liegt die Verordnung des Gesundheitsministeriums vor. Als Tourismusministerin habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Maßnahmen praktikabel und planbar sind. Unser Ziel ist größtmögliche Freiheit bei größtmöglicher Sicherheit", erklärt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

Elisabeth Köstinger bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt
Elisabeth Köstinger bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

Die Maskenpflicht gilt nicht überall

Hoteliers werden angehalten, Gäste nur dann einchecken zu lassen, wenn diese, wie es in der Verordnung heißt, "einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen". Dabei setzt die Regierung auf den grünen Eintrittspass. Darin wird vermerkt, ob man geimpft, genesen oder getestet ist, wobei Selbsttests 24 Stunden, Antigentests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden lang gelten sollen. Genese und Geimpfte legen eine Bestätigung vor - mehr Infos dazu findest du HIER

In allen allgemein zugänglichen Bereichen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten sowie eine FFP2-Maskenpflicht für sämtliche Innenbereiche. Ausgenommen davon sind Wellness- und Saunalandschaften im Hotel.  Für Nächtigungen in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen gilt die Abstandsregel.

Hoteliers haben gleiche Rechte wie die Polizei

Für gastronomische Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben gelten neben einer FFP2-Maskenpflicht (außer bei Tisch), auch gewisse Maximalbegrenzungen - vier Personen pro Tisch indoor bzw. zehn Personen outdoor -, sowie eine Sperrstundenregelung von 22 Uhr. Der "Absacker" an der Hotelbar ist vorerst nicht erlaubt.

Die Verantwortung für das Kontrollieren der Tests obliegt den Hoteliers, Campingplatz- und Schutzhütten-Betreibern. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Gäste die "3G-Regel" befolgen. In dieser Hinsicht haben sie sogar die selben Rechte wie die Polizei. Ob die Regeln eingehalten werden, sollen stichprobenartige Kontrollen durch die Gesundheitsbehörde oder die Exekutive sicherstellen. Saftige Strafen drohen.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com