Autofahrer aufgepasst

Horrende Strafen für Umweltschutz – mit einer Ausnahme

Das Immissionsschutzgesetz ist bei Autofahrern heiß diskutiert, denn wer in einer Umweltzone zu schnell fährt, wird gnadenlos zur Kassa gebeten.

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Horrende Strafen für Umweltschutz – mit einer Ausnahme
Vorsicht: Hier zahlt man für Tempo-Sünden gleich das Dreifache.
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"Heute"-Leserreporter Peter bekam von der Behörde eine horrende Strafe ausgestellt: Weil er 15 km/h zu schnell durch einen Wald gefahren ist, soll er gleich 150 Euro blechen. Er selbst sieht seinen Fehler ein, die Höhe des Strafmandats ist für ihn aber eine Farce: "Im Stadtgebiet hätte ich nur ein Drittel davon bezahlen müssen. Nach dem Verkehrszeichen kostet es dann gleich 150 Euro, obwohl man niemanden gefährdet, das ist doch absurd", ärgert er sich. Für den 32-Jährigen sei das reine Geldmacherei und habe nichts mit Umweltschutz zu tun.

Umweltschutz wichtiger als Verkehrssicherheit

ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried bestätigt im "Heute"-Talk, dass die IG-L-Strafen derart hoch sind. "Das ist völlig normal und wird aber auch immer wieder diskutiert", erklärt der Jurist. Vor allem die Höhenstraße ist als solches Gebiet mittlerweile berüchtigt. Fährt man nämlich im Ortsgebiet 61 km/h, kostet das Vergehen per Anonymverfügung 55 Euro. Dieselbe Tempoüberschreitung nach der Ortstafel mit IG-L-Beschränkung schlägt dann mit 150 Euro zu Buche. Der Grund: Für die Behörde wiegt der Umweltschutz eben höher als die Verkehrssicherheit.

Vergleichbare Übertretungen und deren Strafhöhen sind laut Authried von der ÖAMTC-Rechtsberatung bereits erfolgreich beeinsprucht worden. In einem konkreten Fall bekam ein Lenker für 21 km/h zu viel ebenfalls 150 Euro aufgebrummt – die Strafe konnte schließlich auf 100 Euro reduziert werden. 

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    Wer hier zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt länge mal breite.
    Wer hier zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt länge mal breite.
    Leserreporter

    Ausnahmen für E-Autos nur mit Extra-Taferl

    Wie sieht es jedoch bei Fahrzeugen mit Elektroantrieben aus? Prinzipiell sind auch diese Autos nicht von den IG-L-Beschränkungen ausgenommen. Klingt paradox, ist aber so. Dennoch gibt es laut ÖAMTC-Jurist Authried auch Ausnahmen: Wenn eine Zusatzbeschilderung angebracht ist, dürfen Elektroautos und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie die Umwelt-Limits ignorieren und mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit durch die Zonen fahren. Die Ausnahme gilt allerdings nicht für Hybrid-Fahrzeuge.

    Nur mit diesem Zusatztaferl sind die Ausnahmen gültig.
    Nur mit diesem Zusatztaferl sind die Ausnahmen gültig.
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