Reisen

"Hölle mit Kindern" – stundenlang im Flieger ohne Klima

Ein Flug von Basel nach Pristina konnte wegen technischer Probleme nicht starten. Reisende beklagen, sie seien schlecht informiert worden.

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    Zwei Stunden nach dem geplanten Abflug durften die Passagiere wieder an die frische Luft. Wegen technischer Probleme verzögerte sich der Flug E46051 von Basel nach Pristina am Sonntag.
    Zwei Stunden nach dem geplanten Abflug durften die Passagiere wieder an die frische Luft. Wegen technischer Probleme verzögerte sich der Flug E46051 von Basel nach Pristina am Sonntag.
    Leserreporter

    Planmäßiger Abflug wäre am Sonntag um zwölf Uhr gewesen. Doch dann passierte erst mal gar nichts. Die Passagiere des Charterflugs E46051 der Enter Air von Basel nach Pristina saßen bis 14 Uhr in der Boeing 737-800 und wurden auf die Geduldsprobe gestellt. Die Klimaanlage war aus und es sei immer wärmer geworden, berichtet ein News-Scout. "Mit Kindern ist es die Hölle", erzählt er. Nach zwei Stunden hätten sie den Flieger, der offenbar technische Probleme hatte, wieder verlassen dürfen.

    Sehr lange hätten sie keine Informationen erhalten, wie es nun weitergehe. Kurz nach 15 Uhr seien sie noch immer am Euro-Airport am Warten gewesen, so der News-Scout. Um 15.30 Uhr konnte die Maschine dann erneut gebordet werden. Erst kurz nach 16:45 Uhr hob das Flugzeug dann mit mehr als vierstündiger Verspätung ab.

    Das steht Reisenden zu

    Die Airline ist bei einer großen Verspätung laut Bundesatz für Zivilluftfahrt zu Betreuungsleistungen verpflichtet. Die Hürde ist bei einem Flug mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern zum Zielort bereits nach zwei Stunden erreicht. Das ist hier der Fall. Die Passagierrechte sehen vor, dass die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Getränke "im Verhältnis zur Wartezeit" anbietet.

    Wie der Leserreporter berichtet, hätten sie noch im Flugzeug einzig Wasser von der Airline erhalten. Der Euro-Airport bestätigte zudem auf Anfrage, dass die Passagiere während der Wartezeit im Gate weder Getränke noch anderweitige Verpflegung erhielten. Dafür wäre in solchen Fällen die Fluggesellschaft verantwortlich.

    Darüber hinaus können die betroffenen Reisenden auch eine finanzielle Entschädigung bei der Airline geltend machen. Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann eine solche ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden an der Enddestination geschuldet sein.

    Die Fluggesellschaft Enter Air wurde für eine Stellungnahme angefragt.

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      privat, iStock