Gesundheit

Hitzefrei – ab wann gilt das eigentlich in meinem Job?

Eine Hitzewelle rollt aktuell über Österreich. Ist es irgendwann "zu heiß" zum Arbeiten? Was das österreichische Gesetz vorsieht, liest du hier. 

Sabine Primes
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Ist keine Klimaanlage vorhanden, kann auch ein Ventilator im Büro für Abkühlung sorgen.
Ist keine Klimaanlage vorhanden, kann auch ein Ventilator im Büro für Abkühlung sorgen.
Getty Images/iStockphoto

Wenn die Temperaturen über 30 Grad hinausgehen, leidet erwiesenermaßen unsere Konzentrationsfähigkeit. Wir sind nicht so leistungsfähig, wie bei normalen Temperaturen. Das gilt natürlich für Menschen, die körperlich schwere Arbeit leisten wie etwa auf der Baustelle oder in der Gastronomie. Aber auch Menschen im Büro leiden unter den Temperaturen, wenn kein Klimagerät vorhanden ist. 

Aber auch wenn das Thermometer mehr als 35 Grad Celsius anzeigt, gibt es in Österreich für Arbeitnehmer kein „hitzefrei“. Das Österreichische Arbeitsrecht sieht vor, dass auch dann die Arbeitsleistung erbracht werden muss.

Ausnahme am Bau

Ausnahmen gelten lediglich für Bauarbeiter. Seit 1. Mai 2019 kann bereits ab 32,5 Grad Hitze (bisher 35°) das Arbeiten im Freien ein­ge­stellt werden, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem Ar­beit­geb­er oder dessen Beauftragten.

Klimatische Verhältnisse, die dem menschlichen Organismus angemessen sind

Dennoch gibt es laut Arbeiterkammer einige Regelungen für das Arbeiten bei Hitze. "In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen", informiert die AK.

Zwischen 19 Grad und 25 Grad im Büro 

Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büro­arbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19 Grad und 25 Grad zu be­trag­en. Ist eine Klima- oder Lüft­ungs­an­lage vorhanden, so sollen die 25 Grad möglichst nicht überschritten werden. Sind solche Klima- oder Lüft­ungs­an­lag­en nicht vorhanden, sind von Arbeitgeberseite sämtliche Maßnahm­en aus­zu­schöpfen, um die Temperatur zu senken (nächt­liches Lüften, Beschatten der Fenster, Bereitstellung von Ventilatoren und alko­holfreien Ge­tränk­en). 

Zuletzt auch noch wichtig zu wissen: Eine ver­pflichtende Instal­lation von Klima­anlagen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben!

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