Österreich

Streit um Hitler-Geburtshaus geht weiter

1,5 Millionen forderten Ex-Besitzerin Gerlinde P. und das Landesgericht Ried für das Objekt. Am Dienstag erhob die Republik Rekurs dagegen.

Heute Redaktion
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Das Hitler-Geburtshaus in Braunau. Nachdem die Enteignung der damaligen Besitzerin durchgeführt war, forderte diese eine höhere Entschädigungsleistung.
Das Hitler-Geburtshaus in Braunau. Nachdem die Enteignung der damaligen Besitzerin durchgeführt war, forderte diese eine höhere Entschädigungsleistung.
Bild: picturedesk.com

Gerlinde P. wurde vor fast zwei Jahren nach einer Gesetzesnovelle enteignet. Damit gehörte ihr das Hitler-Geburtshaus nicht mehr. Die Republik Österreich wollte sicherstellen, dass es zu keiner Wiederbetätigung oder sonstiger Förderung nationalsozialistischen Gedankenguts vor Ort kommt. Die Enteignung kostete den Staat über 2,5 Millionen Euro, Gerlinde P. erhielt eine Entschädigungsleistung von 310.000 Euro.

Da sie mit der Summe aber nicht einverstanden war, zog sie vor Gericht. Das Landesgericht Ried (OÖ) beschloss vor wenigen Tagen, dass der Ex-Besitzerin 1,5 Millionen Euro zustünden - "Heute" berichtete.

Rekurs erhoben

Doch damit ist der Rechtsstreit noch nicht beendet. Die Republik Österreich hat am Dienstag Rekurs gegen den Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis erhoben.

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur: "Es steht außer Zweifel, dass für die Enteignung des Hitler-Geburtshauses eine angemessene Entschädigung zu leisten ist." Dennoch wolle man die Höhe der Entschädigungszahlung nochmals gerichtlich überprüfen lassen – auch im Interesse der Steuerzahler.

(rfr)