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Hier führt Polizei Gaffer nach Todes-Crash zur Leiche
Nach einem tödlichen Unfall in Frankfurt hat die Polizei einen Gaffer durch das Trümmerfeld direkt zur Leiche geführt. Ein Video zeigt den Vorfall.
Ein 31-Jähriger war am Sonntag kurz vor 22.00 Uhr mit einem Sattelzug auf der A3 in Frankfurt in Richtung Köln unterwegs. Aus bisher ungeklärter Ursache kam der Lkw in Höhe des Frankfurter Flughafens, zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Kelsterbach, von der Fahrbahn ab und prallte gegen zwei auf dem Pannenstreifen stehende Pkw.
Die Fahrzeuge erfassten daraufhin zwei Personen, die sich außerhalb ihrer Autos befanden. Ein 35-jähriger Mann verstarb noch an der Unfallstelle, eine 27-jährige Frau kurze Zeit später im Spital. Der Lkw-Fahrer erlitt einen Schock und musste medizinisch behandelt werden.
Gaffer störten Einsatzkräfte
Während des Einsatzes wurden Polizei, Rettung und Feuerwehr dann immer wieder von Schaulustigen gestört. "Dieses "Gaffer"-Verhalten erschwerte und verlangsamte das Ableiten des Verkehrs massiv, da die Fahrzeuge zum Teil nur sehr langsam die Unfallstelle passieren konnten", erklärt die Polizei Frankfurt. Aufgrund der Komplexität des Unfalls waren zudem alle Beamten mit Maßnahmen an der Unfallstelle gebunden.
Daher konnten nur vereinzelt "Gaffer" auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Doch bei einem Fahrzeug griff die Polizei schließlich hart durch, weil der Beifahrer den Unfall gefilmt hatte. Die Beamten stoppten den Wagen und stellten den Beifahrer zur Rede. Doch dieser zeigte sich "bezüglich des Fertigen von Foto- und Filmaufnahmen einer Unfallstelle" völlig uneinsichtig.
"Aufklärendes Gespräch"
Also zogen sie den Schaulustigen aus dem Auto und erteilten ihm eine Lektion fürs Leben. Sie zeigten dem Gaffer das Trümmerfeld und führten ihn auch zur Leiche. "Weiterhin gab es ein aufklärendes Gespräch", so die Polizei. Erst danach seien ihm "die Bedeutung seines Handelns sowie dessen Tragweite bewusst" geworden. Doch für den Mann könnte es nun auch rechtliche Konsequenzen geben.
Die Polizei prüft gerade, inwieweit die Person mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige belangt werden kann. Zum Abschluss stellt die Exekutive noch einmal klar: "'Gaffen' ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern ggf. strafbar! Neben den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen können hier auch andere Strafvorschriften betroffen sein."