Gesundheit

Hier bekommst du den Gelben Impfpass für Gastro und Gym

Bis zum Start des "Grünen Passes" soll ein "Gelber Impfpass" Corona-Geimpften den Zutritt zu Gastronomie & Co. ermöglichen.

Christine Scharfetter
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Der "Gelbe Impfpass" soll als Eintrittsberechtigung Gültigkeit haben.
Der "Gelbe Impfpass" soll als Eintrittsberechtigung Gültigkeit haben.
Eibner / EXPA / picturedesk.com

Der "Gelbe Impfpass" sorgt derzeit für jede Menge Aufregung. Soll das Büchlein aus Papier doch vorerst die "Eintrittskarte" für Covid-19-Geimpfte in Lokale & Co. sein. Das wurde zumindest am Montag im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen.

Doch was, wenn es keine gelben Impfpässe mehr gibt oder man ein andersfarbiges Büchlein für Impfnachweise zu Hause liegen hat? "Heute" hat im Sozialministerium nachgefragt und herausgefunden: Der Impfpass muss nicht zwingend gelb sein!

Der eigene Impfpass gilt

"In erster Linie sollte jeder seinen eigenen Impfpass von zu Hause mitnehmen", erklärt Daniel Böhm, Pressereferent des Sozialministeriums. Der Stich gegen das Coronavirus werde dann unter dem Punkt "Identifikationsimpfungen/Reiseimpfungen" oder "Andere Impfungen" eingetragen und gelte auch in einem rosafarbenem oder roten Impfpass als "Zutrittsberechtigung". "Der gelbe Impfpass ist lediglich ein Überbegriff." Einzig selbstgebastelte Impfpässe würden nicht gelten.

Für den seltenen Fall, dass jemand keinen solchen Pass besitzt oder diesen zu Hause vergisst, werde vor Ort einer ausgestellt. "Natürlich kann es sein, dass am Abend kein Impfpass mehr vorliegt, dann wird ein Kärtchen ausgestellt. Damit kann die Covid-19-Impfung von einem Hausarzt oder in der Apotheke im Nachhinein in einen Pass eingetragen werden", so Böhm.

Liegt der erste Stich der Corona-Impfung dann mindestens 21 Tage zurück, dürfen ohne Test wieder Restaurants, körpernahe Dienstleister, Hotels und Kulturstätten besucht werden - insofern diese bereits offen haben.

Digitaler Impfpass immer noch am wichtigsten

Wesentlich wichtiger sei aber ohnehin der digitale Impfpass der ELGA, der sogenannte "Grüne Pass". "Die Corona-Impfung muss unbedingt im e-Impfpass vermerkt sein." Dort kann ab Juni der Impfnachweis heruntergeladen werden oder ist per QR-Code auf dem Smartphone abrufbar. Voraussetzung dafür ist aber eine Bürgerkarte bzw. die digitale Handy-Signatur. Beim Eintritt ins Lokal muss man dann nur noch das Handy vorzeigen.