Politik

Hickhack um neues Corona-Gesetz

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts kritisiert den Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Anschober (G). Es geht um einzelne Formulierungen.

Michael Rauhofer-Redl
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Rudolf Anschober
Rudolf Anschober
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Wirbel um eine geplante Novelle des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts kritisiert den Entwurf des grünen Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Die Grünen). Dabei stoßen sich die Experten laut APA am Punkt Betretungsverbot, konkret an einer aus ihrer Sicht unklaren Definition von "bestimmten" und "öffentlichen" Orten. 

So sieht der Verfassungsdienst zwar keine grundsätzliche Gefahr der Verfassungswidrigkeit, sondern "nur" grobe Unklarheiten. "Beim Auftreten von Covid-19 kann durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten oder öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit geregelt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist“, heißt es wörtlich im Entwurf zum Covid-19-Maßnahmengesetz.

Formulierungen unklar

Aus dem Entwurf gehe nicht eindeutig hervor, was "bestimmte Orte" bzw. "öffentliche Orte" sind, heißt es. Auch die gegenseitige Abgrenzung der beiden Begriffe sei nicht erkennbar, so der Vorwurf. Der Entwurf zur Novelle ist eine Reaktion auf die Erkenntnis vom Verfassungsgerichtshof (VfGH), der Teile von Anschobers Bestimmungen zu den Ausgangsbeschränkungen größtenteils aufgehoben hat. 

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Erfassung von Daten von Gästen und Besuchern. Denn laut der geplanten Änderungen im Epidemiegesetz sind Veranstalter künftig verpflichtet, die Daten von Gästen aufzunehmen, die Besucher wiederum sollen ihrerseits nicht dazu verpflichtet sein, diese Daten preiszugeben. "Dies wirft die Frage auf, was gilt, wenn ein Besucher nicht einwilligt", heißt es in einer Stellungnahme des Verfassungsdienstes. 

Gegenseitige Anschuldigungen

Die Kritik will man seitens des Gesundheitsministeriums nicht gelten lassen. Eine Sprecherin Anschobers erklärte, dass der Verfassungsdienst in die Änderungsvorschläge eingebunden gewesen sei. In eine ähnliche Kerbe schlägt auch Ruperta Lichtenecker, Kabinettschefin im Gesundheitsministerium, im aktuellen Profil. Der Verfassungsdienst sei "fast immer" mit am Tisch gesessen. 

Das wiederum will der Verfassungsdienst nicht so einfach hinnehmen. Dieser pocht laut APA darauf, die Bedenken bereits intern, mündlich und schriftlich, kundgetan zu haben. Diese hätten aber offenbar keine Berücksichtigung gefunden, deshalb sei es nun zu einer offiziellen Stellungnahme gekommen. 

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