Steiermark

Herz-Patient wird zum Zahnarzt geschickt und stirbt

Ein Herzchirurg wurde zu einer Strafe von 22.600 Euro verurteilt, weil er einen Herz-Patienten vor der OP noch zum Zahnarzt schickte.

Leo Stempfl
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Der 70-Jährige wurde nach Hause geschickt und starb dort vier Tage später.
Der 70-Jährige wurde nach Hause geschickt und starb dort vier Tage später.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Mit Verdacht auf einen Herzinfarkt kam ein 70-Jähriger ins Spital, lag einige Stunden auf der Intensivstation, später auf der Normalstation. Schlussendlich wurde er entlassen, obwohl eine Herzklappenoperation anstand. Grund: Der Oberarzt entschied, dass zuerst noch ein vereiterter Backenzahn entfernt werden müsse, um das Infektionsrisiko nach der OP zu minimieren.

"Mein Mann hat dann auf der Station gebeten, dass man sofort die Zahnklinik um einen Termin bittet, um den Zahn zu ziehen. Leider hat man das belächelt und gesagt, er muss nach Hause gehen, er wird entlassen, und er soll das bei einem niedergelassenen Zahnarzt sanieren lassen", schilderte seine Frau damals dem "ORF Steiermark".

Showdown vor Gericht

Vier Tage später war der Pensionist tot. Nach knappen drei Jahren kam es deswegen nun zum Prozess. Der Oberarzt des LKH Graz sah sich mit dem Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung konfrontiert. Nach einem ersten Verhandlungstag im Dezember sollte es diesen Dienstag schließlich zum Showdown kommen.

Der beschuldigte Chirurg gab laut "APA" an, dass der Mann sich den Zahn nicht direkt ziehen, sondern lieber eine Wurzelbehandlung vornehmen lassen wollte. Dafür bekam er aber nicht sofort einen Termin. Das Spital selbst habe aber nicht einmal die hauseigene Zahnklinik angerufen, hielt die Richterin dem entgegen, dann hätte der Patient die Klinik nicht verlassen müssen. "Das ist nicht Usus", erklärte der Angeklagte, dort hätte er zudem weitaus länger auf einen Termin warten müssen.

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    1.000 Euro an Familie

    Das Bett wäre jedenfalls für ihn freigestanden. Hinweise darauf, dass er die Zahnbehandlung nicht überstehen würde, hätte es keine gegeben. Eine "fatalen Fehlentscheidung", so die Staatsanwältin, denn auch die Werte waren sehr hoch. Der Allgemeinzustand des Patienten habe sich jedoch deutlich verbessert, entgegnet der Arzt.

    Am Nachmittag dann das Urteil: Der Medizinier wurde lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und muss eine Geldstrafe von 21.600 Euro zahlen. Dazu kommen noch 1.000 Euro Trauerschmerzengeld an die Hinterbliebenen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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