Politik

"Heimlich geimpft"? Kickl bringt Klage gegen Rosam ein

Der FPÖ-Chef hat eine Unterlassungsklage gegen Rosam eingebracht. Der PR-Profi hatte ja behauptet, Kickl habe sich "heimlich impfen lassen". 

Jochen Dobnik
Der FPÖ-Chef hat die Anklageschrift gegen <strong>Wolfgang Rosam</strong> fertig. Es geht um Unterlassung der Behauptung,&nbsp;<strong>Herbert Kickl</strong> sei "heimlich geimpft" worden (Symbolfoto).
Der FPÖ-Chef hat die Anklageschrift gegen Wolfgang Rosam fertig. Es geht um Unterlassung der Behauptung, Herbert Kickl sei "heimlich geimpft" worden (Symbolfoto).
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Der Streit zwischen dem FPÖ-Chef und Wolfgang Rosam geht in die nächste Runde. Wie berichtet, zieht Herbert Kickl ja gegen die Behauptung des "Falstaff"-Herausgeber, er habe sich "heimlich impfen lassen", vor Gericht. Nun ist die Anklageschrift fertig.

Öffentlicher Widerruf gefordert

"Der Kläger [Kickl, Anm. d. Red.] hat gegen den Beklagten [Rosam] Anspruch auf Unterlassung. [...] Der Beklagte als PR-Profi wusste genau, dass er Gerüchte - noch dazu ohne jede Quelle - verbreitete. Der Beklagte sprach den Kläger nie auf seinen Impfstatus an. Dem Beklagten geht es darum, den Kläger als unglaubwürdig zu stigmatisieren", heißt es darin. 

<strong>Wolfgang Rosam</strong> gilt als ÖVP-naher PR-Profi (Im Bild mit Arbeitsminister <strong>Martin Kocher</strong>)
Wolfgang Rosam gilt als ÖVP-naher PR-Profi (Im Bild mit Arbeitsminister Martin Kocher)
Andreas Tischler

Nicht die Frage, ob Kickl nun geimpft ist oder nicht, ist die Ehrenbeleidigung (obwohl in der Anklageschrift mehrfach explizit darauf hingewiesen wird, dass der FPÖ-Chef noch kein "Jaukerl" erhalten hat). Es geht viel mehr um die implizierte und kreditschädigende Unterstellung, Kickl hätte in der Öffentlichkeit etwas anderes behauptet, als er selbst tut. 

"Der Beklagte hat bewusst unwahre Tatsachen in Form von Gerüchten über den Kläger in die breite Öffentlichkeit getragen"

Deshalb fordert der von Kickl beauftragte Medienanwalt Christoph Völk jetzt Rosam auf, "die unwahre Behauptung" sofort zu unterlassen und öffentlich zu widerrufen. Der PR-Profi hat nun vier Wochen Zeit für die Beantwortung der Anklageschrift, danach soll im Zuge einer Verhandlung geklärt werden, ob man Beweise braucht.

Beweispflichtig sei nur Rosam, klärt Völk im Gespräch mit "Heute" auf. Dieser müsse nachweisen, dass das Gerücht, das er weiterverbreitet hat, stimmt. Die Rechtsprechung in solchen Fällen sei eindeutig: Auch das Weiterverbreiten von Vermutungen ist strafbar.