Party-Hit umgedichtet
"Heil Hitler" zu Gigi D'Agostino – Haftstrafe verhängt
Die Urteile im Welser Wiederbetätigungs-Prozess sind da: Ein Angeklagter fasste eine Haftstrafe aus. Er hatte "Heil Hitler" zu einem Gigi-Hit gegrölt.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wogen schwer. Anfang Juli sollen die drei Angeklagten (16, 19, 25) vor einem Lokal in Bad Ischl (Bez. Gmunden) zur Melodie des Liedes "L' Amour toujours" von Gigi D'Agostino "Ausländer raus" gesungen haben.
Auch der Hitlergruß soll gezeigt worden sein. Mittwochvormittag fand am Landesgericht Wels der Prozess wegen Wiederbetätigung statt. Jetzt sind die Urteile da.
Freispruch aus Mangel an Beweisen: Die 16-Jährige, die nach dem Vorfall ebenfalls auf der Anklagebank saß, kam ohne Strafe davon. Ein weiterer Beschuldigter nahm ein Diversionsangebot an. Die beiden müssen an einer Führung durch die Gedenkstätte am Areal des früheren Konzentrationslagers Mauthausen (Bez. Perg) teilnehmen.
Der dritte Angeklagte, ein 25-Jähriger, kam weniger mild davon: Er wurde zu vier Monaten bedingt verurteilt – zusätzlich zu einer Strafe, die er im Sommer wegen eines anderen Vergehens ausgefasst hatte. Die Sprüche sind bereits alle rechtskräftig.
"Ist das euer Ernst, was ihr da singt's?"
Zwei Zeuginnen wurden im Verhandlungssaal befragt. Eine der beiden sagte, sie habe "Ausländer raus" und "Heil Hitler" gehört. Außerdem habe sie auch einen Hitler-Gruß gesehen. Für sie "ein schockierender Anblick".
Zu den Burschen habe sie dann gesagt: "Ist das euer Ernst, was ihr da singt's?" Die Antwort der Betrunkenen laut Video: "Wenn ma alkoholisiert san, kimmt d'rechtsradikale Seitn aussi". Also auf Deutsch: "Wenn wir alkoholisiert sind, kommt bei uns die rechtsradikale Seite heraus."
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Auf den Punkt gebracht
- Im Welser Wiederbetätigungs-Prozess wurden die Urteile verkündet: Ein 25-jähriger Angeklagter erhielt eine viermonatige Haftstrafe auf Bewährung, nachdem er zur Melodie eines Gigi D'Agostino-Hits rechtsradikale Parolen gesungen hatte
- Zwei weitere Angeklagte, darunter eine 16-Jährige, wurden freigesprochen oder nahmen ein Diversionsangebot an, das eine Teilnahme an einer Führung durch die Gedenkstätte Mauthausen beinhaltet