Lärm-Albtraum in Wien

Heavy Metal-Proben in Wohnung – Mieterin klagt Nachbarn

Stundenlang dröhnender Heavy Metal machte einer Wienerin das Leben zur Hölle. Sie zog vor Gericht und bekam Recht. Doch nicht jeder Lärm ist klagbar.
Hannah  Maier
24.02.2025, 05:30

Über Stunden hinweg dröhnende Gitarrenriffs, wummernde Bässe und donnerndes Schlagzeug – so sah der Alltag einer Mieterin in Wien-Mariahilf aus. Ihre Wohnung lag zum ruhigen Innenhof, doch direkt unter ihr hatte eine Gruppe Hobby-Musiker im Erdgeschoß einen Proberaum eingerichtet. Dort spielten sie ausgiebig Heavy Metal und Hardrock – oft stundenlang.

Für die Betroffene war der Lärm nicht aushaltbar. Sie schaltete schließlich einen Anwalt ein und klagte auf Unterlassung. "Die Lautstärke war in dem Fall so extrem und auch die Intensität und Häufigkeit des Lärms war nicht als ortsüblich einzustufen", schildert Rechtsmittelrichter Martin Eberwein den Fall. Die Klägerin erhielt Recht und der Proberaum wurde schließlich untersagt.

Störender Lärm ist nicht immer klagbar

Laute Nachbarn können oft zum Problem werden. Gerade im dicht verbauten, städtischen Gebiet mit vielen Bewohnern und Großfamilien in beengten Wohnverhältnissen ist das Potenzial für Nachbarschaftskonflikte hoch. Mietwohnungen machen in Wien 77 Prozent der Wohnverhältnisse aus (Stand 2023). Über 500.000 Personen – und damit jeder Vierte – wohnen in Gemeindewohnungen. Die meisten zivilrechtlichen Fälle wegen Lärmbelästigung betreffen also Gemeindebauten.

Ob eine Lärmbelästigung vorliegt und ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, kann nicht pauschal festgelegt werden. "Es gibt zwei Kriterien. Der Lärm muss ortsunüblich sein und dieser Lärm muss mich in der ortsüblichen Nutzung der Wohnung wesentlich beeinträchtigen", erklärt Richter Eberwein. Es wird also im Einzelfall entschieden. Ausschlaggebend ist auch, wo man wohnt. Traktorenlärm wäre im ländlichen Gebiet vielleicht ortsüblich, im städtischen Gebiet aber nicht.

Kleine Details sind entscheidend

Wäre die Wohnung der Klägerin aus dem 6. Bezirk zum Beispiel auf eine stark befahrene Straßenseite ausgerichtet gewesen und nicht in den ruhigen Innenhof, hätte der Heavy-Metal-Proberaum nicht mehr zwingend eine unverhältnismäßige Lärmbeeinträchtigung darstellen müssen.

Richter und Experte für Wohn- und Mietrecht, Martin Eberwein.
Sabine Hertel

"Gemessen an der sonstigen ortsüblichen Lärmimmissionen ist der Lärm von den stundenlangen Proben bei diesem Fall aber nicht als ortsüblich anzusehen und als besonders lästig im Sinne der aufgezeigten Judikatur einzustufen", erklärt Eberwein.

Ist Kinderlärm in der Wohnung normal?

Ob störender Lärm vorliegt, wird nicht nur anhand der Lautstärke und der Häufigkeit der Beeinträchtigung, sondern auch anhand der Tageszeit beurteilt. "Kinderlärm ist in einer Wohnung meistens als ortsüblich einzustufen. Aber die Nachtruhe muss eingehalten werden. Dabei ist wiederum das Alter der Kinder zu berücksichtigen. Dass Babys oder Kleinkinder auch nachts einmal schreien, ist nicht ungewöhnlich. Wenn 12-jährige Kinder um Mitternacht Türen knallen oder laut herumtrampeln, aber schon", verdeutlicht Eberwein die Komplexität solcher Fälle.

Der Rechtsexperte rät grundsätzlich zu einem klärenden Gespräch mit den Nachbarn; in extremen Fällen könne man auch die Polizei rufen. Nützt das alles nichts, bleibt noch die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Bedenken müsse man aber das Prozesskostenrisiko. "Derjenige, der den Fall verliert – das kann also auch der Kläger sein – muss die Kosten für seinen Anwalt, die Kosten für den Anwalt der Gegenseite sowie Gerichtskosten und eventuell auch Kosten für Sachverständiger übernehmen", warnt Eberwein.

{title && {title} } HTM, {title && {title} } 24.02.2025, 05:30
Weitere Storys
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite