Vor dem Wiener Landesgericht zündeten Frauenaktivistinnen am Dienstagmorgen Kerzen und erinnerten damit an das 49-jährige Opfer eines furchtbaren Femizids, der im vergangenen August Wien-Favoriten erschüttert hatte.
Aus "Verlustängsten und Eifersucht" soll ein arbeitsloser Grafiker (40) mit einem Hang zum Alkohol und zu Aggressionen am Morgen des 25. Augusts in seiner Wohnung seine neben ihm schlafende Freundin umgebracht haben. Dabei ging der 40-Jährige mit unglaublicher Gewalt vor, "drosch auf die Frau ein", würgte sie laut Gutachter zumindest zehn Minuten lang, "bis sie tot war". Die Mutter zweier erwachsener Töchter starb an einem gebrochenem Zungenbein und Sauerstoffunterversorgung im Gehirn – jede Hilfe kam zu spät.
Bist du Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe!
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Laut Staatsanwalt hatte das 49-jährige Opfer ihren Freund geliebt, ihn umsorgt und dennoch soll er panische Angst gehabt haben, dass sie ihn verlassen würde. "Sie war früher nicht immer treu. Bei mir hat sich ein Schalter umgelegt in meinem Kopf", murmelte der Angeklagte, gestand den geplanten Mord und sprach davon, "die Verantwortung übernehmen" zu wollen. "Das ist auch das Mindeste", wies ihn der Richter zurecht.
Laut Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz sei es ihrem Mandanten psychisch nicht gut gegangen. Dennoch kam der Sachverständige zum Schluss, dass keine Unzurechnungsfähigkeit vorlag. Dann wurde im gut gefüllten Saal die schockierende Notruf-Aufnahme vorgespielt, in dem der Verdächtige kurz nach der Tat die Polizei alarmierte. "Ich hab grad meine Freundin erwürgt. Bitte kommen Sie vorbei", hört man den Mann seelenruhig sagen – mehr dazu hier.
Auf Nachfrage des Beamten, wieso er das getan habe und ob das Opfer sicher nicht mehr am Leben sei, meinte Robert O nur: "Na, es war eine Affekthandlung. Und ja, die ist sicher tot." Dann erklärte der Verdächtige, was er gerade mache: "Ich sitze in der Küche und rauche eine Zigarette." Der Beamte schwieg, auch im Gerichtssaal sah man sich im Publikum ungläubig an. Die Hinterbliebenen schlossen sich mit je 25.000 Euro Trauerschmerzensgeld dem Verfahren an. Die Geschworenen machten kurzen Prozess: lebenslange Haft, nicht rechtskräftig.