Kärnten

Hausübung nicht gemacht – Lehrerin nun fix gefeuert

Sie verweigerte jede Corona-Schutzmaßnahme, wurde daher entlassen. Nun ist die Entscheidung rechtskräftig, und zwar aus einem skurrilen Grund.

Clemens Pilz
Eine Lehrerin verpasste die Einspruchsfrist, ihre Kündigung ist nun rechtskräftig.
Eine Lehrerin verpasste die Einspruchsfrist, ihre Kündigung ist nun rechtskräftig.
Bild: Reuters

Eine 29-jährige Lehrerin wurde im März 2021 fristlos von ihrer Position an einem Kärntner Gymnasium entlassen: Wie berichtet, verweigerte die Frau sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen wie etwa eine FFP2-Maske und die Durchführung von Antigen-Tests. Laut Bildungsdirektion zeigte sie sich daraufhin auch nicht zu einer gütlichen Einigung bereit.

Es folgte ein Rechtsstreit, der nun unter durchaus kuriosen Umständen zu Ende ging. Die gebürtige Steirerin klagte gegen die "Fristlose" vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Klagenfurt. Auch dort konnte keine Einigung gefunden werden, trotz mehrerer Appelle der Richterin blieben die Fronten laut "Kleiner Zeitung" verhärtet. Letztlich wurde die Klage der Pädagogin abgewiesen, die Frau war ihren Job los.

Frist für Einspruch verpasst

Nun ist die Entscheidung rechtskräftig. Der Anwalt der Steirerin hatte zwar angekündigt, gegen das Urteil berufen zu wollen. Die Lehrerin und ihr Rechtsvertreter dürften aber ihre Hausübungen nicht gemacht und sämtliche Fristen versäumt haben: Es liegt laut Landesgericht "kein Wiedereinsetzungsgrund vor". Der Grund für den verpassten Einspruch ist unklar.

Drei Jahre de facto Berufsverbot

Die Frau, die vor Gericht auch eine einvernehmliche Auflösung abgelehnt hatte, ist somit rechtskräftig fristlos entlassen, was einem vorübergehenden Berufsverbot an öffentlichen Schulen gleichkommt. Drei Jahre lang werden ihre Bewerbungen seitens der Bildungsdirektionen nicht berücksichtigt.

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