Niederösterreich

200.000 € Schaden! "Hilfe, mein Haus wird weggespült"

Das Zuhause von Friedrich K. aus Oehling wurde mit Wasser unterspült, er steckte 100.000 € ins Haus. Schuld soll ein Nachbar und die Ortschefin sein.

Friedrich K. (73) kämpft seit vielen Jahren gegen Schäden in seinem Haus.
Friedrich K. (73) kämpft seit vielen Jahren gegen Schäden in seinem Haus.
privat

Friedrich K. (73) aus Öhling (Bezirk Amstetten) arbeitete als psychiatrischer Pfleger im Spital Mauer und kann jetzt seine Pension nicht so wirklich genießen: Denn durch Wassereintritt in sein Haus bekam er gesundheitliche und finanzielle Probleme.

Erste Probleme in 00er-Jahre

Das Haus des 73-Jährigen war 1978 gebaut worden, im Jahr 1981 zog Friedrich K. und Ehefrau ein. "Um 2000 herum begann der Waldbesitzer auf der linken Hausseite mit dem Setzen von Robinien und anderen Bäumen bis zu meiner Grundgrenze, sodass unsere Thuijenhecke abzusterben begann und sich auch der Boden beim Haus veränderte. Außerdem wurde das Haus massiv beschattet. 2008 begann dann der rechte Nachbar, der in seinem Keller eine Quelle hatte, mit dem Bauen einer Mauer an der hinteren Seite." 

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    Friedrich K. (73) kämpft seit vielen Jahren gegen Schäden in seinem Haus.
    Friedrich K. (73) kämpft seit vielen Jahren gegen Schäden in seinem Haus.
    privat

    "2009 hatten wir Wassereintritt durch das hintere Kellerfenster, wobei der ganze Keller 15 Zentimeter überflutet war. Dies war aber nur einmalig und später bahnte sich das Wasser den Weg mit Löchern in die Drainage. 2012 begann sich in der Garage der Boden zu senken und die linke Grundmauer, wobei an der Außenwand die Verkleidungen herausgedrückt wurden. Ich bemerkte auch, dass irgendwie ein Erdrutsch stattfindet, was mir durch einen Landesbeamten und die Bürgermeisterin indes verneint wurde. Die meinten, der Hafner hätte schief betoniert. 2017 bekam ich dann den ersten Riss im Boden. 2018 kam es auf einmal im ganzen Haus zu Rissen und Senkungen und wie wir jetzt erst wissen, hat der Nachbar damals wieder eine neuerliche Mauer gemacht und dabei außerhalb die Quelle geändert, die dadurch unser Haus auch auf der rechten Seite durchspült hat", erklärt der ehemalige Krankenpfleger die komplexe Angelegenheit.

    20 Zentimeter Wasser

    Das Grundstück dahinter wurde von der Gemeinde bebaut. "Als sie dann den Kanal legten, kamen bei jedem Regen 20 Zentimeter Wasser in meinen Garten. Unser Haus wurde dadurch total durchnässt im Keller. Die Bürgermeisterin wollte mich mit 3.000 Euro abfinden." Der Hausbesitzer nahm sich einen Anwalt, schaltete die Volksanwaltschaft ein und setzte einige Gutachter ein. "Die Gutachten waren aber alle zugunsten der Bürgermeisterin. Ich nehme an, dass dies mit politischem Druck so passiert ist", meint der 73-Jährige.

    Durch den ständigen Stress sei Friedrich K. und seine Frau auch krank geworden. Alleine bis ins Jahr 2022 steckte Friedrich K. 100.000 Euro ins Haus: Zur Abwehr des Hangdruckes wurde ein Betonblock von 1,8  mal 1 Meter in den Boden über den ganzen hinteren Grund betoniert und darauf eine 2,5 Meter hohe Mauer wegen der Verschüttung errichtet.

    "Nochmals bis zu 200.000 Euro"

    "Aber nur um weitere Schäden zu vermeiden. Ich müsste nochmals 100.000 Euro bis 150.000 Euro, wenn nicht sogar 200.000 Euro reinstecken. Ein Neubau wäre eventuell sogar sinnvoller. Ich musste mir zwei Kredite aufnehmen", so der Pensionist, der jetzt mit Montag erneut drei Wochen auf Reha geht.

    Das sagt Bürgermeisterin

    Die Bürgermeisterin von Oehling, Michaela Hinterholzer, kennt die Causa sehr gut: "Herr K. will nicht anerkennen, dass die Bauschäden an seinem Haus aufgrund von Baufehlern (mangelhafte Drainagierung des Baugrunds ) bei seinem Hausbau vor mehr als 40 Jahren entstanden sind. Sämtliche Gerichtsverfahren wurden gegen ihn entschieden. Eine offizielle Stellungnahme kommt jedoch von unserem Anwalt."

    Das sagt Anwalt von Marktgemeinde

    Klar und deutlich beantwortete schließlich der Anwalt der Marktgemeinde Öhling, Dr. Martin Brandstetter, die "Vorwürfe": "Im Gerichtsverfahren wurden umfangreiche Beweisaufnahmen durchgeführt, wobei es neben der Beurteilung von Rechtsfragen vor allem darum ging, die Ursache für die am Objekt der Familie K. aufgetretenen Schäden herauszufinden. Die beiden im Gerichtsverfahren beigezogenen Sachverständigen (allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Bausachverständiger sowie allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Geologie, Mineralogie, Hydrologie und Technische Geologie) gelangten in dem Verfahren zu folgendem eindeutigen Ergebnis: „Die Ursache für diese Setzungen liegt aus sachverständiger Sicht keineswegs in den Baumaßnahmen der Nachbarn mit Stützmauer samt Drainage und Terrassenplatz im Nordwesten oder in den Baumaßnahmen der Marktgemeinde mit Radweg und Regenwasserkanal unmittelbar im Norden.“

    Die Sachverständigen setzten sich laut Rechtsanwalt Martin Brandstetter mit der Schadenursache auseinander und hielten abschließend unmissverständlich fest: „Von einem Fremdverschulden ist auf Basis der derzeit vorliegenden Unterlagen nicht auszugehen.“

    Anwalt droht mit rechtlichen Schritten

    Der Advokat abschließend in seiner ausführlichen Stellungnahme: "Aufgrund dieses eindeutigen Verfahrensergebnisses unterlag Familie K. in gegenständlichem Zivilverfahren zur Gänze, sodass sie einerseits den begehrten Schadenersatz nicht erhielt und andererseits die gesamten Verfahrenskosten zu ersetzen hatte. Meine Mandantschaft wird sich mit jedem sachlichen Argument der Familie K. auseinandersetzen. Sie legt jedoch Wert darauf, dass Ergebnisse von abgeführten Verfahren respektiert werden, sodass Vorwürfe nicht an Bedeutung gewinnen, wenn sie trotz abgeführtem Gerichtsverfahren mehrfach wiederholt werden. Es bleibt Familie K. unbenommen, ihren Unmut über den Zustand ihres Wohnhauses zu äußern und sich darüber zu beschweren, dass eine Verursachung von Schäden durch Dritte nicht nachgewiesen werden kann. Familie K. wird jedoch zu beachten haben, dass tatsachenwidrige Behauptungen nicht (mehr) uneingeschränkt hingenommen werden. Sollten Behauptungen der Familie K. den Anschein erwecken, die Marktgemeinde Oed-Oehling oder deren Bürgermeisterin Michaela Hinterholzer hätten erwirkt, dass Gutachten zu Lasten der Familie K. oder gar wider physikalische Grundgesetze erstellt wurden, werde ich der Marktgemeinde Oed-Oehling und deren Bürgermeisterin Michaela Hinterholzer rechtliche Schritte gegen Familie K. empfehlen."