Oberösterreich
Halloween & Corona, das gilt auf Privat-Partys
Am 31. Oktober ist wieder Halloween. Wer eine Party organisieren will, oder selbst Gast ist, sollte diese Regeln beachten.
Grundsätzlich kann man festhalten: die Corona-Vorkehrungen bei Partys sind von der Anzahl der Gäste abhängig und beginnen bei einer Anzahl ab 25 Personen.
Aber hier zu den konkreten Regeln:
Bei Partys mit mehr als 25 Personen ist entscheidend wo die Party stattfindet. Unterschieden wird hier zwischen Wohnbereich (Wohnung, Haus) und Nicht-Wohnbereich (Garage, Garten, Keller). Findet die Feier in einer Garage, im Garten oder im Party-Keller, also an einem Ort der nicht hauptsächlich bewohnt wird statt, muss ab 25 Gästen jeder Gast einen 3G-Nachweis (in Wien 2,5 G) vorlegen. Wird klassisch im Wohnzimmer gefeiert, fällt diese Regelung bei einer Gästeanzahl bis 100 Personen weg.
Partys ab 100 Personen müssen bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Dazu muss ein Corona-Beauftragter ernannt werden, der auf engem Raum kontrolliert, ob die Masken getragen werden. Auch hier gilt die 3G-Regel (Ausnahme wieder Wien). Zudem ist auch eine Liste aller Gäste zu führen, um gegebenenfalls im Sinne des Contact Tracing entsprechend reagieren zu können.
Bei Partys ab 500 Personen gilt, was auch schon bei Partys ab 100 Personen gefordert wird. Hinzu kommt, dass die Party als Veranstaltung bei der Bezirkshauptmannschaft vorher bewilligt werden muss. (In Wien gilt die 2G-Regel).
Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen für den Gast und den Gastgeber.