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Häftling (36) will Sex-Magazine lesen und klagt
Ein 36-jähriger Häftling will im Gefängnis nicht auf seine geliebten Porno-Hefte verzichten und setzt sich zur Wehr. Immerhin sei er erwachsen und habe ein Recht darauf.
In der deutschen Justizanstalt Volkstedt in Eisleben (Sachsen-Anhalt) sind Porno-Magazine für die Insassen strengstens verboten.
Doch Häftling Maik S. will sich die freudige Unterhaltung nicht nehmen lassen und wehrt sich nun mit allen Mitteln gegen dieses grausame Verbot.
Der 36-Jährige sieht überhaupt nicht ein, warum er kein Recht auf Erotik haben sollte, nur weil er im Gefängnis sitzt. Vor dem Landgericht klagt Maik S. nun, berichtet die "Bild".
Häftlinge wollen "Schlüsselloch"
"Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz", sagt S., der wegen Betrugs für zwei Jahre in den Häfen muss. Immerhin würden die Insassen im Hochsicherheitsgefängnis Burg, das ebenfalls in Sachsen-Anhalt liegt, ohne Probleme Sex-Hefte wie "Schlüsselloch" oder "Sexwoche" kaufen können.
"Ich bin erwachsen und habe ein recht auf nackte Brüste in frei verkäuflichen Sex-Magazinen", erklärt der 36-Jährige seine Entscheidung für die Klage.
Maik S. will aber natürlich nicht nur die Heftchen für sich, sondern auch für seine 130 Mitgefangenen klagen. Nun müssen die Richter Strafvollstreckungskammer entscheiden, ob die Häftlinge der Justizanstalt Volkstedt "ein Recht auf Sex-Zeitschriften mit zum Teil pornographischen Inhalten haben", heißt es in der "Bild".
Recht auf P18-Computerspiele
Neben Porno-Magazine will Maik S. aber noch auf eine andere Form der Unterhaltung nicht verzichten: Videospiele ab 18 Jahren. Die sind den Sträflingen im Gefängnis Burg nämlich ebenfalls erlaubt.
(wil)