Mann sieht rot

"Habe nicht einmal TV, aber der ORF schickt Mahnungen"

Seit einem Jahr hebt der ORF die Haushaltsabgabe ein. Ein Mann aus OÖ ist sauer: Er sagt, dass er weder TV noch Radio hat, erhält aber Mahnungen.

Johannes Rausch
"Habe nicht einmal TV, aber der ORF schickt Mahnungen"
Thomas S. aus Oberösterreich hat bis jetzt noch keine ORF-Haushaltsabgabe gezahlt.
Karl Schöndorfer / picturedesk.com, privat

Die ORF-Abgabe beträgt in OÖ monatlich 15,30 Euro. Thomas S. (Name geändert; Anm.) ärgert sich über diese Gebühr extrem: "Vor 20 Jahren habe ich mich entschieden, ohne TV zu leben, habe auch kein Radio daheim", versteht der Angestellte im "Heute"-Gespräch den Nutzen nicht. "Trotzdem schickt mir der ORF Mahnungen."

Er konsumiere hauptsächlich Amazon Prime und YouTube. "Außerdem habe ich eine umfangreiche DVD-Sammlung", berichtet S. Im Jänner 2024 eingeführt, hat er bis heute keinen Cent an die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) gezahlt, die das Geld einhebt.

"Im vergangenen Jahr bekam ich drei Mahnungen und im Herbst einen Nachforschungsauftrag", berichtet der Mann. Seitdem habe er von dem Sender nichts mehr gehört.

"Auch für 2025 habe ich noch keine Vorschreibung bekommen." Was erwartet sich der 52-Jährige stattdessen? "Eine Finanzierung über den Staatshaushalt und spezielle Angebote, die kostenpflichtig sind."

Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr, muss pro Hauptwohnsitz von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden. Die Gebühr ist unabhängig davon, ob der Bewohner ein Empfangsgerät zuhause hat.

In den Koalitionsverhandlungen zwischen der FPÖ und der ÖVP steht auch der ORF auf der Agenda. Die Freiheitlichen wünschen sich eine Abschaffung der Haushaltsabgabe. Darüber hinaus sollen die finanziellen Mittel des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv gekürzt werden.

So reagiert ORF

"Scheinbar wurde ein Antrag auf einen Bescheid nach § 12 Abs. 2 ORF-Beitrags Gesetz 2024 bei der OBS gestellt", erklärt Doris Vogelsinger, Leiterin der Rechtsabteilung, auf Anfrage der Redaktion. "Daher wird der Antragsteller nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) zur Stellungnahme (Ermittlungsverfahren) aufgefordert. Danach erfolgt die Ausstellung des Bescheids. Dieser hat aufschiebende Wirkung, daher ist noch keine weitere Vorschreibung versendet worden."

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    Getty Images (Symbolbild), PictureDesk, "Heute"-Montage

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Mann aus Oberösterreich ärgert sich über die ORF-Haushaltsabgabe, obwohl er weder TV noch Radio besitzt und hauptsächlich Streaming-Dienste nutzt.
    • Trotz mehrerer Mahnungen hat er bisher keinen Cent gezahlt und fordert stattdessen eine staatliche Finanzierung und kostenpflichtige Spezialangebote.
    JR
    Akt.