Ryanair vor Gericht

Gutschein abgelaufen – Kärntnerin kämpft um Heimflug

Wegen eines abgelaufenen Ryanair-Gutscheines wandte sich eine Kärntnerin an die Arbeiterkammer und zog vor Gericht. Der OGH gab der Frau nun recht.

Newsdesk Heute
Gutschein abgelaufen – Kärntnerin kämpft um Heimflug
Ryanair muss der Frau die Kosten des Gutscheins ersetzen. (Symbolbild)
IMAGO/SOPA Images

In den vergangenen Jahren haben Gutscheine als Geschenke enorm an Beliebtheit gewonnen. Sie bieten eine flexible Möglichkeit, Freunden und Familie eine Freude zu machen. Doch was passiert, wenn der Gutschein nicht rechtzeitig eingelöst wird? Eine Klagenfurterin erlebte genau das. Im Mai erhielt die in London lebende Frau von ihren Eltern einen Gutschein über 250 Euro für die Fluglinie Ryanair. Die Vorfreude auf die bevorstehenden Heimflüge zu Weihnachten und Silvester war groß.

Doch in der Hektik der Feiertage vergaß sie, den Gutschein einzulösen. Als sie schließlich beim nächsten Flug daran dachte, war es zu spät: Der Gutschein war abgelaufen. Enttäuscht kontaktierte die Klagenfurterin die Fluglinie in der Hoffnung, den Gutschein verlängern oder rückwirkend für ihre Dezember-Buchungen nutzen zu können. Ihre Anfragen wurden jedoch mit einem klaren "Nein" beantwortet. Sie wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.

Kärntnerin zieht vor Gericht

Laut Webseite haben Ryanair-Gutscheine eine Gültigkeit von 36 Monaten. Gemäß Auskunft eines Ryanair-Mitarbeiters, mit dem die Konsumentin in Kontakt war, verfällt der Gutschein nach einem Jahr. "Der Gutschein der Klagenfurterin ist allerdings bereits acht Monate nach Ausstellung ungültig gewesen. Wir haben versucht, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären - vergeblich. Wie schon oft bei Problemen mit dieser Fluglinie war eine Klage auch in diesem Fall unumgänglich", erklärt AK-Jurist Herwig Höfferer.

Das Unternehmen musste schließlich den Wert des Gutscheins ersetzen. "Laut Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist eine Befristung von Gutscheinen unzulässig, sie sind grundsätzlich 30 Jahre gültig", erklärt der Konsumentenschützer.

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    • Gutscheine als Geschenke sind beliebt, doch was passiert, wenn sie nicht rechtzeitig eingelöst werden?
    • Eine Klagenfurterin erlebte dies mit einem Ryanair-Gutschein, der nach acht Monaten ungültig wurde, obwohl er laut Webseite 36 Monate gültig sein sollte.
    • Nach erfolglosen Versuchen, den Gutschein zu verlängern, wandte sie sich an den Konsumentenschutz und zog vor Gericht, wo entschieden wurde, dass Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig sind und Ryanair den Wert des Gutscheins ersetzen musste.
    red
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