Antrag auf U-Haft abgelehnt
Grazer Tierquälerin wieder auf freiem Fuß
Jene Grazerin, die wegen Tierquälerei in Untersuchungshaft war, ist vom Grazer Landesgericht enthaftet worden.
Mit einer "schockierenden Wende" im Fall, der unter Verdacht der Tierquälerei stehenden Grazerin titelten ungarische Medien am Mittwoch. Die Frau soll in Ungarn mehrere Zuchtstationen betrieben und Tiere unter schrecklichen Bedingungen gehalten haben. Bereits am Sonntag soll das Grazer Landesgericht entschieden haben, keine Untersuchungshaft gegen die 41-Jährige zu verhängen.
Haftbefehl reichte nicht aus
Der zuständige Richter lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft ab und ordnete die Freilassung der Angeklagten an. Der in Ungarn erlassene Haftbefehl rechtfertige demnach nicht die vorläufige Inhaftierung. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Christian Kroschl. Es legen keine weiteren Ermittlungsakten aus Ungarn vor, die den Tatverdacht untermauern würden.
Tierquäler nur selten in U-Haft
Kroschl zufolge werde gegen die Grazerin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Tierquälerei geführt. Der Vorwurf des Betrugs im Zusammenhang mit illegalem Welpenhandel stehe zwar im Raum, könne aber ohne weitere Unterlagen nicht weiter verfolgt werden. "In der Steiermark werde zudem bei Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei selten Untersuchungshaft verhängt", so Kroschl.
Entscheidung über Auslieferung
In den kommenden Tagen soll in Österreich entschieden werden, ob die Frau nach Ungarn ausgeliefert wird. Eine solche Auslieferung scheint allerdings eher unwahrscheinlich. Die österreichischen Justizbehörden haben ein Inlandverfahren eingeleitet und Ermittlungsergebnisse von den ungarischen Behörden angefordert.
Zahlreiche tote Welpen
In den ungarischen Orten Csönge und Csapod soll die Grazerin mehrere Höfe betrieben haben, auf denen sie Hunde gezüchtet haben soll. Die Tiere lebten dort unter äußerst schlechten Bedingungen. Tierschützer berichteten von zahlreichen toten Welpen. Mehr als 100 Hunde, 50 Schafe und Ziegen sowie Pferde konnten gerettet werden. Die Tiere waren stark unterernährt und in einem schlechten Gesundheitszustand.
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Auf den Punkt gebracht
- Die Grazerin, die wegen Tierquälerei in Untersuchungshaft war, wurde vom Grazer Landesgericht freigelassen, da der ungarische Haftbefehl nicht ausreichte und keine weiteren Ermittlungsakten vorlagen.
- Gegen die Frau wird weiterhin wegen Tierquälerei ermittelt, und es wird entschieden, ob sie nach Ungarn ausgeliefert wird, obwohl dies als unwahrscheinlich gilt.