Steiermark
Grazer nach Demo nach Verbotsgesetz angezeigt
Die Stimmung auf den Demonstrationen ist weiter aufgeheizt. In Graz kam es dieses Wochenende zu 300 Identitätsfeststellungen.
Am Wochenende wurde in Graz wieder einmal lautstark gegen die Impfpflicht sowie andere Maßnahmen der Bunderegierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie protestiert. Für einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat der Protest nun ein rechtliches Nachspiel.
"Impfen macht frei" am Plakat
Die Schriftart und der Stil ist unverkennbar - das Plakat zweier Demonstranten auf dem "Impfen macht frei" steht, ist eine direkte Anspielung auf "Arbeit macht frei". Diesen Slogan verwendeten die Nationalsozialisten in den Eingängen der Konzentrationslagern, in denen sie mehrere Millionen Menschen töteten.
Der Vergleich ist nicht nur sowohl historisch als auch gesellschaftspolitisch komplett unangebracht, sondern auch ein Strafbestand. Wie die LPD Graz der "Kleinen Zeitung" bestätigte, wurde der Demonstrant wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz angezeigt.
Der Vergleich der Impfpflicht mit dem systematischen Völkermord der Nazis entbehrt sich jeder Grundlage und stellt eine Verharmlosung des Massenmordes da. Neben dem Mann liefen auch unzählige Demonstrantinnen und Demonstranten mit selbst-aufgeklebten Stern durch die Grazer Innenstadt. Dieser soll an die Kennzeichnung der Jüdinnen und Juden während der Herrschaft des Dritten Reichs erinnern.
Generell würde während der Pandemie Antisemitismus innerhalb der Bevölkerung wieder steigen. Die Organisation Combat Antisemitism Movement (CAM) veröffentlichte bereits zum internationalen Holocaust-Gedenktag einen Bericht, nach dem seit Anfang März 2020 mehr als 60 Millionen antisemitische Terminologien in Zusammenhang mit der Pandemie verbreitet wurden.
Auch Körperverletzungen fanden statt
Bei der Demonstration am Samstag in Graz hagelte es insgesamt 180 Verwaltungsanzeigen wegen Verstößen gegen die Covid19-Schutzmaßnahmenverordnung. Je fünf Personen wurden kurzzeitig festgenommen sowie von der Staatsanwaltschaft angezeigt. Neben den Verstößen gegen Verbotsgesetz kam es zu den Anzeigen aufgrund von Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie dem Delikt der Körperverletzung.