In der Affäre um Buwog-Akten in Liechtenstein ist am Donnerstag der Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) wegen Urkundenunterdrückung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) verurteilt worden.
Die Geldstrafe ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat nach der Urteilsverkündung sofort Berufung angemeldet. Die Hälfte des Betrages wurde vom Gericht bedingt für drei Jahre nachgesehen, bestätigte der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Wilhelm Ungerank, einen Bericht des ORF Vorarlberg.
Der Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner soll im Vorjahr Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein bei Grassers Wirtschaftstreuhänder auf Antrag der österreichischen Justiz beschlagnahmt wurden, bei einer Akteneinsicht geheim und eigenmächtig mitgenommen haben. Durch die Unterlagen will die österreichische Justiz die Geldflüsse rund um Grasser nachverfolgen.