Wirtschaft

"Gösser 100% CO2 neutral" – Klimaklage gegen Bierbrauer

Der Verein für Konsumenteninformation hat die Brau Union wegen ihres Werbeversprechens, Gösser-Bier sei "100% CO2 neutral gebraut", geklagt.

Roman Palman
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    Der VKI hat die Brau Union wegen ihrer Werbung für Gösser-Bier verklagt.
    Der VKI hat die Brau Union wegen ihrer Werbung für Gösser-Bier verklagt.
    FOLTIN Jindrich / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com

    Vor mehr als zwei Jahren hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sein Projekt "Greenwashing-Check" gestartet. Dabei wurden grüne Versprechen von Unternehmen, Labels und Produkten unter die Lupe genommen. Diese Arbeit trägt nun erste, malzige Früchte.

    Anfang 2022 wurden die Konsumentenschützer auf eine Werbung der Brau Union aufmerksam. Darin wurde das von ihr erzeugte und vertriebene Gösser-Bier sowohl auf der Verpackung als auch in TV-Werbespots mit Slogans wie "CO2 neutral gebraut", "Wir brauen seit 2015 zu 100% CO2 neutral" oder "100% des Energiebedarfs für den Brauprozess kommen aus erneuerbaren Energien" beworben.

    Bei näherer Betrachtung stellte sich nämlich heraus, dass vor- und nachgelagerte Produktionsprozesse, insbesondere der energieintensive Prozess des Mälzens, nicht Teil der CO2-Rechnung waren.

    Erdgas für Bier

    Nach Ansicht des VKI verstehen Konsumenten unter "Brauen" für gewöhnlich aber den gesamten Herstellungsprozess des Bieres ab der Ernte. Anders sah das die Brau Union, die den Standpunkt vertrat, dass das Mälzen technisch gesehen nicht zum Brauvorgang gehöre, sondern darunter nur die Verarbeitung von Wasser, Hopfen und Malz zu verstehen sei. Zumal die Brau Union bzw. die Brauerei Göss das Malz nicht selbst erzeugt, sondern es bei Mälzereien zukauft. 

    Weil die dafür erforderliche Wärme überwiegend aus Erdgas gewonnen wird, sei die Herstellung des Malzes nicht Co2‑neutral so der VKI. Vereinsjuristin Barbara Bauer: "Das Mälzen verursacht einen erheblichen Teil der CO2-Belastung, die im Rahmen des Brauprozesses entsteht, nämlich rund 30 Prozent". 

    Nach Rechtsauffassung des VKI war deshalb die geschaltete Werbung irreführend. Das Landesgericht Linz bestätigte nun die Einschätzung des VKI.

    Teil des Brauprozesses

    Selbst wenn das Mälzen im technischen Sinn nicht Teil des Brauprozesses sei, würden durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher keine präzise Abgrenzung vornehmen, so das Gericht. Der Brau Union wurde insbesondere zur Last gelegt, dass bei der Erläuterung des Brauprozesses auf der Gösser-Webseite das Mälzen sogar explizit als Teil des Brauprozesses dargestellt wird.

    "Wir begrüßen alle unternehmerischen Ambitionen und Beiträge zum Klimaschutz und selbstverständlich auch jene von Gösser. Dennoch ist es wichtig, Bewusstsein für klare und transparente Kommunikation in diesem Bereich zu schaffen. Dem Trend, undifferenziert mit umweltbezogenen Begriffen zu werben und diese damit zunehmend zu verwässern, muss entgegengewirkt werden" betont Bauer.

    Urteil angefochten

    Nicht bestätigt hat das Gericht die Rechtsauffassung des VKI, dass ein Hervorheben einzelner CO2-neutraler Produktionsschritte stets irreführend sei, sofern sie nicht in Relation zur insgesamt vom Produkt verursachten Klimabelastung gesetzt werden.

    Dazu Barbara Bauer: "Am Ende des Tages ist für den Klimaschutz der CO2‑Fußabdruck, den das Produkt insgesamt verursacht, entscheidend. Daher ist dies auch die wesentliche Kennzahl zur Einschätzung der Klimafreundlichkeit eines Produkts, ohne deren Kenntnis die Konsument:innen sich kein realistisches Bild machen können." Der VKI hat in diesem Punkt Berufung erhoben.

    Die Brau Union hat das Urteil vollumfänglich angefochten. Es ist deshalb nicht rechtskräftig.

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