Ehefrau ermordet

"Gleicht einer Hinrichtung" – Wiener bekommt lebenslang

Ein 63-Jähriger musste sich wegen des grausamen Mordes an seiner Frau vor dem Gericht verantworten. Für die Richterin war das Urteil eindeutig.

Wien Heute
"Gleicht einer Hinrichtung" – Wiener bekommt lebenslang
Der Angeklagte musste sich aufgrund eines grausamen Mordes verantworten.
Denise Auer

Reichtum, Luxus, ein Leben ohne Sorgen – all das spielte ein 63-Jähriger seiner jüngeren Partnerin über Jahre vor. Tatsächlich standen die beiden aber vor einem hohen Schuldenberg. Da er keinen Ausweg mehr zu sehen schien, traf der Angeklagte Peter M. am 5. Oktober 2023 eine dramatische Entscheidung. Er wollte seine Frau, den gemeinsamen Hund und auch sich selbst umbringen. Überlebt hat dabei nur Peter M., der sich aufgrund des Mordes an seiner Frau vor dem Wiener Landesgericht verantworten musste. Das Urteil: lebenslänglich – nicht rechtskräftig.

Besonders grausamer Mord

Schon die Einleitungsworte der Staatsanwältin verdeutlichten die Grausamkeit und die schrecklichen Szenen, die sich vergangenes Jahr am Tattag geboten haben mussten. "Ich habe schon viele Tatorte in meiner Karriere als Staatsanwältin gesehen, aber das Bild dieser toten Frau in diesem Zimmer ... Dieser abgeschlachteten Frau. Das hat sich seit dem 5. Oktober in meinen Kopf eingebrannt". Für die Tat benutzte Peter M. ein Küchen- sowie ein Stanleymesser.

Ursprünglicher Plan ging nicht auf

Der Angeklagte hatte Schulden in Höhe von 400.000 Euro und ist erst einen Monat vor der grauenhaften Tat in ein Einfamilienhaus in Wien-Liesing gezogen. "Er hat gewusst, er wird seine Schulden nicht zurückzahlen können. Er wusste nicht, wie er weiterleben soll", so die Staatsanwältin. Daher hatte er auch vor, nicht nur das Leben seiner Frau uns des Hundes zu beenden, sondern auch sein eigenes. Zu Überleben wäre nicht sein Plan gewesen, so der Verteidiger Ernst Schillhammer.

Angeklagter bezog Berufsunfähigkeitspension

Der 63-Jährige lebte ein Leben weit über seinen Verhältnissen, denn seit einer Krebserkrankung bezog er Berufsunfähigkeitspension. "Ich habe immer vorgegeben, dass es mir finanziell gut geht. Dass ich mir schöne Dinge leisten kann, tolle Reisen", erzählt Peter M. Seiner Frau schenkte er Schmuck, Kleidung und schlussendlich auch das gemeinsame Eigenheim.

Seine Frau überschüttete er mit Schmuck, Kleidung und anderen Geschenken, erfüllte ihr schließlich den Traum eines Eigenheims. Er lieh sich Geld oder erschwindelte es sich durch falsche Versprechungen. "Am Ende spielte ich mit hohen Summen Lotto" – das ging aber nicht auf", so Peter  M.

"Sie ist in meinen Armen zusammengebrochen"

Somit traf der Wiener vergangenen Oktober den Entschluss, diesem Elend ein Ende zu setzen. Aber er wollte nicht alleine gehen. Noch während seine Frau das gemeinsame Essen vorbereitete, schrieb der Angeklagte Abschiedsbriefe im Keller. An seinen Sohn, den Bruder und einen guten Freund. Als die 34-Jährige im Ankleidezimmer war und sich schminkte, zog er das Stanleymesser und schnitt ihr von hinten die Kehle durch. "Sie ist in meinem Armen zusammengebrochen und ich habe sie auf den Boden gelegt", schildert der 63-Jährige vor Gericht.

Daraufhin versuchte er sich selbst mit einem Messer am Hals zu verletzen, wurde dabei aber ohnmächtig.  "Ich bin aufgewacht und habe sie röcheln gehört." Schlussendlich rammte der Angeklagte seiner Frau ein Küchenmesser in den Rücken. "In diesem Moment hörte das Röcheln auf."

Hund überlebte den Angriff

Auch den gemeinsamen Hund wollte er mit dem Messer töten.  "Im ganzen Haus waren blutige Pfotenabdrücke", erinnert sich die Staatsanwältin an den Lokalaugenschein. Der Vierbeiner konnte sich glücklicherweise aus dem Griff des Angeklagten befreien und flüchten.

Kein Verständnis vom Verteidiger

So überlebte der Angeklagte seinen Suizidversuch, da seine Verletzungen nur oberflächlich waren. Selbst der Verteidiger konnte für die Tat seines Mandanten kein Verständnis aufbringen. "Ich kann mir nicht vorstellen, warum man das macht. Diese Stufe zu überschreiten, einen geliebten Menschen zu töten." Dennoch ersuchte er die Geschworenen, die Emotionen aus ihrer Entscheidung zur Strafbemessung herauszunehmen.

Lebenslange – nicht rechtskräftig!

Laut der vorsitzenden Richterin kommt für die "heimtükische und grausame" Tat aber nur eine Strafe infrage – lebenslange Haft! Sie vergleicht den Tatvorgang mit einer Hinrichtung. Der Angeklagte und sein Verteidiger Ernst Schillhammer nehmen sich drei Tage Bedenkzeit.

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    Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 63-jähriger Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er seine Partnerin getötet hatte, um ihre Schulden zu verbergen
    • Er hatte geplant, auch sich selbst und den gemeinsamen Hund umzubringen, überlebte jedoch den Selbstmordversuch
    • Der Angeklagte führte ein Leben über seinen finanziellen Möglichkeiten und bezog eine Berufsunfähigkeitspension
    red
    Akt.
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