Bis zu 2.000 Euro warten

Gewusst? Diese Bonus-Zahlungen stehen für dich bereit

Zahlreiche Bonus-Zahlungen stehen zur Abholung bereit. "Heute" zeigt, für welche du dich melden musst und welche automatisch auf deinem Konto landen.

Gewusst? Diese Bonus-Zahlungen stehen für dich bereit
istock ("Heute"-Collage)

Bei der Vielzahl an Zuschüssen als Entlastung gegen die Teuerung verliert man mittlerweile rasch den Überblick. "Heute" verrät, welche Bonus-Zahlungen derzeit zur Abholung bereitstehen, für welche du dich registrieren musst und welche automatisch auf deinem Konto landen.

Reparaturbonus

Mit dem Reparaturbonus bekommst du die Hälfte der Kosten einer Reparatur, aber bis zu 200 Euro maximal, wenn du kaputte Gegenstände reparieren lässt. Umfasst ist dabei so gut wie alles, vom Handy über Waschmaschinen bis hin zur Kaffeemaschine. Österreichweit beteiligen sich derzeit über 3.100 Partnerunternehmen. So sicherst du dir deinen Reparaturbonus >>

Wie "Heute" erfahren hat, geht auch der Wiener Reparaturbon in der Höhe von 100 Euro maximal "noch vor dem Sommer" in die nächste Runde. Unterschied: Während der österreichweite Reparaturbonus die Instandsetzung von Elektrogeräten unterstützt, werden beim Wiener Reparaturbon elektronische Geräte nicht berücksichtigt.

Pflege-Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus ist für die Personen, die den größten Teil der Pflege zu Hause leisten und selbst- oder weiterversichert sind. Heuer werden erstmals 1.500 Euro jährlich ausgezahlt.

Für einen Anspruch auf den Bonus müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der oder die Angehörige zumindest Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 haben und das eigene monatliche Durchschnittseinkommen darf 1.500 Euro netto nicht überschreiten. Mehr dazu und das Antragsformular findest du HIER.

Netzkostenzuschuss

Der Netzkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro ist für Haushalte mit niedrigem Einkommen beantragbar. Anspruch darauf haben jene Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens bzw. als Bezieher von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind.

Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.

Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus kehrt zurück! Gefördert werden sollen die Arbeitskosten von professionellen Handwerkern ab 500 Euro bis maximal 10.000 Euro im Um- und Neubau. Maximal 20 Prozent der in Rechnung gestellten Summe gibt es zurück. Heißt: nochmals bis zu 2.000 Euro Cash pro Haushalt.

VIDEO: Teuerungen treffen Wiener hart

Ab Juli kannst du dann deinen Antrag einreichen, dieser wird bis 1. März rückwirkend abgerechnet. Für dich heißt es also schon jetzt: Rechnungen aufbewahren!

Familienzuschuss

Den 60-Euro-Zuschuss monatlich pro Kind erhalten Alleinerziehende mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat, sowie Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage automatisch auf ihr Konto. Diese Auszahlung gilt bis Jahresende und beträgt somit insgesamt 720 Euro.

Da die Auszahlung von unterschiedlichen Stellen vorgenommen wird, gab es in den vergangenen Monaten vielfach lange Verzögerungen bei der Auszahlung, wie "Finanz.at" berichtet. Der Grund ist, dass die Auszahlung immer zwei Monate rückwirkend erfolgt. Die Auszahlung im März 2024 gilt also für den Zeitraum Januar 2024.

Schulsportwochen-100er

Bei Schulveranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt, z.B. bei Schul-Skikursen, kann auch heuer eine zusätzliche Unterstützung beantragt werden. Durch Nachweis einer Sozialleistung erhalten Schüler innerhalb weniger Tage die Zusage für den "Schulsportwochen-100er". Auf diesem Weg trägt die Servicestelle Schulsportwochen dazu bei, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an schulischen Winter- und Sommersportwochen teilnehmen können. Das Antragsformular ist online abrufbar unter www.sportwochen.org/lehrer/spowo-100er

Fahrrad-Bonus

Die Förderung von (Elektro-)Fahrrädern geht in diesem Jahr in die nächste Runde. Unter www.umweltfoerderung.at kannst du um einen Bonus von bis zu 900 Euro ansuchen – auch für seit März gekaufte Räder.

Die Förderung von (Elektro-)Fahrrädern geht in diesem Jahr in die nächste Runde.
Die Förderung von (Elektro-)Fahrrädern geht in diesem Jahr in die nächste Runde.
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Betriebe und Gemeinden werden bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Bikes außerdem mit bis zu 300 Euro pro Rad unterstützt.

Niederösterreich

➤ Das Land Niederösterreich stellt vier Millionen Euro für Wirtshäuser in NÖ zur Verfügung. Noch bis Jahresende können diese um eine Förderung ansuchen. Aber: Kebab- und Würstelstände gehen leer aus. Es werden nur Betriebe mit einer traditionellen Küche gefördert. Für italienische oder asiatische Lokal gibt es Sonderprüfungen – mehr dazu HIER.

➤ Um die NÖ Pendlerhilfe zu beantragen, muss die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte mindestens 25 km betragen und das monatliche Gesamt-Familien-Bruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.

Wer mit den Öffis zur Arbeitsstätte pendelt und eine personenbezogene Jahreskarte hat, bekommt einen "ÖKO-Bonus" in der Höhe von 20 Prozent der berechneten Höhe der NÖ Pendlerhilfe.

Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000 Euro bzw. bei Zuerkennung des "ÖKO-Bonus" 1.200 Euro.

Oberösterreich

➤ Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern oder einem Elternteil zuerkannt, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen. Beantragt werden kann die Förderung in Höhe von 960 Euro mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen – und kann HIER online beantragt werden.

➤ Um die Oö. Fernpendelbeihilfe kann grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr HIER angesucht werden. Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig (einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 km) und wird anteilig nach Pendelmonaten ermittelt. Maximale Förderung: 421 Euro.

Burgenland

➤ Mithilfe des Wärmepreisdeckels sind auch in diesem Jahr Förderungen von bis zu 2.000 Euro möglich. Bei der Berechnung der Förderhöhe werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt. Ansuchen können burgenländische Haushalte mit einem maximalen Netto-Jahreshaushaltseinkommen von 63.000 Euro.
Der Bonus kann noch bis Jahresende online unter www.burgenland.at/wpd beantragt werden.

Die aktuelle Teuerung bei Strom und Gas setzt viele Menschen erheblich unter Druck.
Die aktuelle Teuerung bei Strom und Gas setzt viele Menschen erheblich unter Druck.
Getty Images/iStockphoto

➤ Ab einer Entfernung von 20 km und einem Einkommen unter 3.697 Euro brutto monatlich (+ 10% für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) können Pendler aus dem Burgenland einen Fahrkostenzuschuss beantragen. Die jährliche Förderung beträgt für die Wegstrecke zum Arbeitsort von mindestens 20 km 137 Euro, ab 50 km 343 Euro, ab 100 km 513 Euro + jeweils 3 Euro pro zusätzlich gefahrenem Kilometer.

➤ Zusätzliche Gewährung eines Öko-Bonus in Höhe von 20 Prozent des Fahrtkostenzuschusses bei überwiegender Nutzung (mehr als 50 Prozent der Autostrecke) von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die jährliche maximale Förderung beträgt 850 Euro.

Der Bonus kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr und bis spätestens 30. Juni des Folgejahres beim Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragt werden. Mehr Informationen findest du HIER.

Salzburg

Bei rund 570.000 Salzburgern wurde er vergangenes Jahr 12.000 Mal ausbezahlt. Noch bis 30. September kann der Heizkostenzuschuss erneut beantragt werden. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gelten für diese strenge Voraussetzungen – dafür fällt er mit 600 Euro aber auch deutlich üppiger aus als anderswo. Doch nach einer neuerlichen Erhöhung der Einkommensgrenzen dürfte die Zahl der Bezieher in diesem Jahr weiter steigen. Welche Grenzen derzeit gelten, erfährst du HIER.

VIDEO: "Man hat uns zu Bettlern gemacht" - Pensionist schimpft

Steiermark

Noch bis 31. Dezember 2024 kannst du um die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer rückwirkend für das Jahr 2023 HIER ansuchen. Wichtig: Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein.

Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt). Die maximale Förderung beträgt 389 Euro pro Jahr.

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