Politik

Gewessler zahlt GIS-Befreiten jetzt neuen Kühlschrank

Einkommensschwache Haushalte erhalten ab sofort eine kostenfreie Energiesparberatung, auch Gerätetausch wird zu 100 Prozent gefördert.

Roman Palman
Gewesslers Energieministerium fördert nun einkommensschwachen Haushalten den Austausch von Kühlschränken, Waschmaschinen etc zu 100 Prozent.
Gewesslers Energieministerium fördert nun einkommensschwachen Haushalten den Austausch von Kühlschränken, Waschmaschinen etc zu 100 Prozent.
iStock, picturedesk.com

"Die hohen Energiepreise sind für viele Menschen in unserem Land eine große Belastung. Gerade einkommensschwache Haushalte sind davon stark betroffen", schreibt Klimaschutz- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Donnerstag und kündigt dabei eine neue Förderoffensive an.

Weil oft das Geld fehle, um Energiefresser im Haushalt loszuwerden, will man hier nun unter die Arme greifen.

Erstmals gibt es für einkommensschwache Haushalte eine kostenfreie Energiesparberatung und – der eigentliche Hammer – der Austausch von Elektrogroßgeräten wird zu 100 Prozent gefördert. 

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    Gewesslers gesammelte Werke: Alle Energiespar-Tipps des Klimaschutzministeriums zum Durchklicken >>
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    Screenshot Facebook / Klimaschutzministerium

    "Nach einer Energiesparberatung unterstützen wir betroffene Menschen durch den Tausch eines alten ineffizienten Elektrogroßgeräts auf ein neues und sparsames Gerät", so Gewessler weiter. "Das spart Energie, senkt den Energieverbrauch im Haushalt langfristig, schont die Geldbörse und ist gut für das Klima."

    Mögliche Einsparungen durch den Austausch eines Kühlschrankes liegen laut Angaben des Energieministeriums jährlich bei bis zu 100 Euro und rund 200 kWh, bei einer Waschmaschine bis zu 50 Euro und 100 kWh pro Jahr.

    <strong>Leonore Gewessler</strong> (2.v.r.) und Caritas-Präsident <strong>Michael Landau</strong> bei der Präsentation der neuen Gerätetausch-Förderung.
    Leonore Gewessler (2.v.r.) und Caritas-Präsident Michael Landau bei der Präsentation der neuen Gerätetausch-Förderung.
    BMK/Cajetan Perwein

    120 Millionen Euro im Fördertopf

    Das Förderbudget für den Elektrogroßgerätetausch und die vorrausgehenden Energiesparberatung beträgt für die Pilotphase im Jahr 2023 insgesamt 30 Millionen Euro. Ab nächstem Jahr sind bis 2026 ebenso jährlich 30 Millionen Euro an Fördermitteln vorgesehen – in Summe also 120 Millionen Euro.

    Die Förderung wird aus Mitteln des Klimaschutzministeriums finanziert, vom Klima- und Energiefonds in Kooperation mit den Sozialberatungsstellen der Caritas und der Volkshilfe Wien umgesetzt. Die Pilotphase 2023 soll wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

    So kommt man an das Geld

    In nur drei Schritten sollen Anspruchsberechtigte ganz einfach Zugang zu der neuen Förderung erhalten:

    1
    Erstberatung

    Der erste Schritt ist, einen Termin für die Erstberatung zu vereinbaren: Online unter www.caritas.at/energiesparberatung oder telefonisch unter 05 17 76 300 (Mo-Fr von 9 bis 13 Uhr). Im Rahmen der Erstberatung erfolgt gemeinsam die Antragstellung mit der Sozialberatungsstelle.

    2
    Energiesparberatung

    Die Energiesparberatung findet im Haushalt statt. Dabei werden einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen geprüft und gemeinsam besprochen.

    3
    Gerätetausch

    Wird im Rahmen der Energiesparberatung ein Gerätetausch empfohlen, ist ein kostenloser Tausch möglich. Das neue Gerät wird innerhalb von vier Wochen geliefert. Bei Lagerware erfolgt die Lieferung innerhalb einer Woche. Der Gerätehändler installiert nach Terminvereinbarung das Gerät fachgerecht und entsorgt das Alt­gerät.

    v.l.n.r.: Caritas-Präsident <strong>Michael Landau</strong>, Energieministerin <strong>Leonore Gewessler</strong> und Klima- und Energiefonds Geschäftsführer <strong>Bernd Vogl</strong> präsentierten den Förderstart am 23. Februar 2023.
    v.l.n.r.: Caritas-Präsident Michael Landau, Energieministerin Leonore Gewessler und Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl präsentierten den Förderstart am 23. Februar 2023.
    BMK/Cajetan Perwein

    Wer aller anspruchsberechtigt ist

    Die kostenfreie Förderung steht Personen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind all jene, die von der GIS befreit sind oder einen Heizkostenzuschuss der Länder, Wohnbeihilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichshilfe in Anspruch nehmen.

    "Ergänzend kann die Sozialberatungsstelle bei Fehlen aller dieser anspruchsgewährenden Nachweise den Anspruch des Haushalts selbst bewerten und hierzu berechtigen", verspricht das Gewessler-Ressort.

    Stimmen zur neuen Förderung

    "Angesichts der anhaltend hohen Inflation ist die Angst vor einem Kälteeinbruch, die Angst vor dem Frieren in den eigenen vier Wänden bei sehr vielen Menschen sehr groß. Energie ist kein Luxusgut, sondern ein essentieller Bestandteil unseres Lebens", so Caritas-Präsident Michael Landau zur neuen Gerätetausch-Förderung. "Wir schaffen damit nicht nur eine langfristige finanzielle Erleichterung für armutsbetroffene Menschen, sondern sorgen gleichzeitig dafür, dass auch einkommensschwache Haushalte bei der Energiewende mitmachen können."

    Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl: "Die Energiewende ist eine große Herausforderung und muss alle mitnehmen. Sie wird nicht nur durch technische Maßnahmen gelingen, sondern muss auch soziale Aspekte berücksichtigen. Der Klimafonds deckt mit seinen Förderungen bereits eine große Bandbreite in beiden Bereichen ab. Mit dieser Förderaktion können wir ganz konkret und sofort wirksam für mehr Energieeffizienz sorgen."

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