Oberösterreich
Getötetes Callgirl – Geschworene fällen Hammer-Urteil
Das Urteil ist gefallen: Ein 35-Jähriger, der ein Callgirl (23) getötet haben soll, fasste wegen Mordes (nicht rechtskräftig) lebenslange Haft aus.
Ein Aufschrei ging durch die Bevölkerung: Der Freier soll die rumänische Prostituierte in Ternberg (Bezirk Steyr-Land) auf brutale Weise umgebracht haben.
Am Montag und am Mittwoch saß er dafür in Steyr vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten Mord und Störung der Totenruhe zur Last, da er sich an der Verstorbenen auch vergangen haben soll. Sein Anwalt hingegen ging von Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Totschlag aus. "Mein Mandant hatte nie vor, die Frau zu töten", sagte Andreas Mauhart.
Klar ist: Die Frau musste furchtbare Qualen über sich ergehen lassen: Zunächst soll sie der Mann verprügelt, dann auch gebissen und mit einem Kabelbinder stranguliert haben.
Gegenüber "Heute" nannte ihn der Verteidiger vor Beginn des zweiten Prozesstages "ein Sensibelchen". Der Anwalt stellte einen Vorsatz in Abrede: Der 35-Jährige sei unter extremen Alkohol- und dazu Drogeneinfluss gestanden.
Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hielt dagegen: "Wenn er zwischen 14 und 24 Uhr wirklich 28 Halbe Bier getrunken hätte, würde er heute nicht mehr leben." Er habe zu jeder Zeit gewusst, was er tue, und noch fehlerfrei SMS auf Englisch und Deutsch geschrieben.
„"Wenn er zwischen 14 und 24 Uhr wirklich 28 Halbe Bier getrunken hätte, würde er heute nicht mehr leben." Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner“
Die Expertin stellte Frauenhass bei dem Mann fest, der aber vor allem der Mutter seines Kindes galt. Kastner attestierte ihm auch einen "Vernichtungswillen". Das ergebe sich daraus, wie brutal der Beschuldigte vorgegangen sei. "Er wollte die Frau vernichten", erklärte die Gutachterin.
Wegen Mordes verurteilt
Die Geschworenen entschieden nun über das Schicksal des 35-Jährigen. Sie erklärten ihn mit sieben zu eins Stimmen für schuldig, er wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Freigesprochen wurde er aber von der Störung der Totenruhe.
Mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Verurteilten. Erschwerend sei, dass der Mann "unter Einsatz eines hohen Ausmaßes an Gewalt" gehandelt habe, und das Martyrium des Opfers.
Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Anwalt Mauhart meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.