Wirtschaft
Urteil: Wer im Job raucht, muss Zeit nacharbeiten
Wer Rauch- und Kaffeepausen macht, muss damit rechnen, dass ihm diese künftig vom Lohn oder vom Gehalt abgezogen werden - zumindest in Spanien.
Raucher machen öfter Pausen als Nichtraucher. Wäre es da nicht gegenüber den Nichtrauchern fair, diese Pausen als Unterbrechung der Arbeitszeit zu rechnen? In Spanien hat das Höchstgericht jetzt bestätigt, dass Unternehmen ihrem Personal Rauch- oder Kaffeepausen von der geleisteten Arbeitszeit abziehen dürfen. Hintergrund ist ein Prozess der Gewerkschaft CCOO gegen das Energieunternehmen Galp.
Das Urteil könnte auch in Österreich die Debatte über Pausen am Arbeitsplatz neu entfachen.
Gewerkschaft blitzte mit Beschwerde ab
Der Mineralölkonzern hatte im Vorjahr begonnen, auf Basis eines neuen Gesetzes zur verpflichtenden Zeiterfassung, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu protokollieren. Dabei ermittelte Galp mit Hilfe eines Check-in-Systems auch Rauch- und Kaffeepausen außerhalb des Betriebs – und zog diese von der geleisteten Arbeitszeit ab.
Die Gewerkschaft wollte dieses neu eingeführte Lohnabzugsystem für illegal erklären lassen, scheiterte aber damit vor Gericht. Laut einem existierenden Gesetz hätten Beschäftigte ohne Vereinbarung kein Recht auf bezahlte Rauch-, Kaffee- und Frühstückspausen haben. Das neue Arbeitszeitgesetz, welches eigentlich die Ausbeutung von Arbeitskräften verhindern sollte, habe darauf keinen Einfluss.
Die Gewerkschaft kündigte Berufung an. Sie fürchtet, dass zahlreiche Unternehmen ohne Betriebsvereinbarungen ähnliche Regeln wie Galp einführen könnten.
In Österreich flexibel gehandhabt
In Österreich wird das Thema in der Praxis eher flexibel gehandhabt. Das österreichische Arbeitszeitgesetz sieht keinen Anspruch auf Rauchpausen vor. Arbeitgeber können ihrem Personal diese gestatten, darüber hinaus kann der Betriebsrat Regelungen zu Zigarettenpausen über Betriebsvereinbarungen durchsetzen.
Einzuhalten sind lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, die sich Arbeitnehmer frei gestalten können.
Eigenmächtige Rauchpausen können übrigens nur unter besonders erschwerenden Umständen ein Entlassungsgrund sein. Erst wenn die Rauchpausen ein erhebliches Arbeitszeitversäumnis darstellen, die versäumte Arbeitstätigkeit von Bedeutung ist und es zu betrieblichen Nachteilen kommt, könnte es, laut WKO, dazu führen. Dazu müssten jedoch im Vorfeld entsprechende Verwarnungen ausgesprochen und arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht worden sein.