Oberösterreich

Gerichtsurteil – Familie muss ihr eigenes Haus abreißen 

Laut Urteil des Landesverwaltungsgerichts seien Teile des Innviertler Familienhaues damals auf Grünland errichtet worden. 

Johannes Rausch
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Das Haus in Enzenkirchen soll nun abgerissen werden.
Das Haus in Enzenkirchen soll nun abgerissen werden.
Gemeinde

Eine Innviertler Familie aus Enzenkirchen (Bezirk Schärding) könnte ihr Haus inklusive Pool verlieren, so lautet das Urteil des Landesverwaltungsgerichts (LvwG). Neben Wohnhaus und Pool befinden sich auf dem Grundstück noch eine Doppelgarage, ein Garagenzubau, ein freistehender Abstellraum und ein Poolhaus, welche ebenfalls abgerissen werden müssten.

Die Eheleute erwarben den Grund im Jahr 2002, später gab es die Möglichkeit, eine als Grünland gewidmete Wiese zusätzlich zu kaufen. Der damalige Bürgermeister erteilte 2004 eine Baubewilligung für das Haus inklusive Garagenzubau, Poolhaus mit Pool und Gartenmauer.

Vorwurf Schwarzbau

Hintergrund dieses Falls ist laut Bürgermeister Christian Gmundner (FP) ein "Nachbarschaftsstreit" mit Bewohnern einer anderen Ortschaft. Anzeige wurde beim Land erstattet. Der Gemeinde wird vorgeworfen, über einen langen Zeitraum nicht gegen Schwarzbau vorgegangen zu sein.

Im LvwG-Urteil heißt es, dass das Bauprojekt um mehrere Meter "verschoben und zum Teil auf Grünland" errichtet worden sei. Mit diesem Urteil wurde der Abrissbescheid bestätigt. Das ganze Gebäude sei demnach "konsenslos" gebaut worden und müsse weg. Die Familie argumentierte hingegen, dass man sämtliche Abstände noch einmal neu vermessen müsse.

Für das LvwG sei dies sinnlos, da ein Gutachter bereits "unzweifelhaft ableiten" konnte, dass sowohl Wohnhaus als auch Doppelgarage "zum Teil im Grünland" errichtet wurden. Für das Gericht handelt es sich somit um eine "einheitliche bauliche Anlage", demnach schließe der Abrissbescheid auch das Wohnhaus ein.

"Menschliche Lösung"

Das LvwG wird in einer Mitteilung zitiert: "Da die verfahrensgegenständlichen baulichen Anlagen im Ergebnis konsenslos im Grünland errichtet wurden, hat die belangte Behörde zu Recht einen unbedingten Beseitigungsauftrag erlassen sowie die Benützung der Anlagen untersagt." Bürgermeister Gmundner plädiert für eine "menschliche Lösung." Die betroffene Familie kann nun Beschwerde beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof einbringen.

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