Sein Körper produziert Alkohol

Gericht spricht "betrunkenen" Autofahrer frei

Ein Belgier stand vor Gericht, nachdem er bei zwei Polizeikontrollen zu viel Promille im Blut hatte - doch er leidet am seltenen Eigenbrauer-Syndrom.

Nick Wolfinger
Gericht spricht "betrunkenen" Autofahrer frei
Ein 40-jähriger Belgier wurde zwei Mal mit 1,6 und 2,1 Promille im Blut beim Autofahren erwischt, obwohl er nichts getrunken hatte (Symbolbild)
Getty Images

Gleich zwei Mal geriet ein 40-jähriger Belgier im April und Mai 2022 am Nachhauseweg von seiner Arbeit in eine Polizeikontrolle, wo der Alkotest erhöhte Blutwerte anzeigte: 1,6 Promille beim ersten Mal, 2,1 beim zweiten Mal. Seine "Ausrede", er könne sich die erhöhten Alkoholwerte nicht erklären, da er nichts getrunken habe, erschien den Polizisten wohl umso unglaubwürdiger, da sein Arbeitsplatz eine Brauerei ist.

Lebenslanges Fahrverbot beantragt

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verhängung eines lebenslangen Fahrverbotes. Ihre Argumentation: Egal wie der Alkohol in seinen Kreislauf gekommen ist - ein sicheres Autofahren sei so nicht möglich! Der Mann musste für mehrere Tage ins Krankenhaus, wo Untersuchungen ergaben, dass er am seltenen Eigenbrauer-Syndrom leide. Dabei werden Kohlenhydrate im Darm viel schneller in Alkohol umgewandelt, als gewöhnlich. Doch selbst wenn man an diesem Syndrom leidet, ist das Ausmaß der Alkoholwerte im Blut des Belgiers extrem ungewöhnlich.

Freispruch wegen "höherer Gewalt"

Die Verteidigung machte vor Gericht schließlich geltend, dass der Mann sich seiner Erkrankung nicht bewusst war und "höhere Gewalt" vorliege. Das Gericht folgte nun dieser Argumentation und sprach den Mann am Montag frei. Es liege kein schuldhaftes Verhalten vor. Allerdings wurde ihm eine eine Verwarnung ausgesprochen: Er müsse in Zukunft auf eine kohlenhydrat-arme Ernährung achten, bevor er sich ins Auto sitzt. Sollte er noch einmal "betrunken" am Steuer erwischt werden, könne er sich nicht mehr auf "höhere Gewalt" berufen, da er sich seiner Erkrankung nun bewusst ist.

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