Wirtschaft

Erhöhung illegal! Strom-Kunden winkt jetzt Geld zurück

Die Preisänderungsklausel des Verbundes wird vom Landesgericht für ungültig erklärt. Tausende Kunden könnten jetzt Geld zurückbekommen. Die Details.

André Wilding
Das Handelsgericht hat eine Preiserhöhung beim Verbund gekippt.
Das Handelsgericht hat eine Preiserhöhung beim Verbund gekippt.
Privat/Istock (Symbolbild)

Das Handelsgericht Wien hat laut APA eine Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte geklagt, nachdem der Verbund auf Basis dieser Klausel die Preise erhöht hatte. Hält das Urteil, könnten nun tausende Kunden Geld kriegen.

Der Verein für Konsumenteninformation teilte mit, mit dem Urteil falle die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Nach Ansicht des VKI seien die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrags zurückzuerstatten.

Preiserhöhung unzulässig

Der Verbund hatte im März 2022 für seine Haushalts- und Gewerbekunden eine Preiserhöhung per 1. Mai 2022 angekündigt. Wie viele Kunden betroffen waren, ist laut APA nicht bekannt. Ende 2021 zählte der Verbund rund 450.000 Strom- und 80.000 Erdgaskunden.

Beim Strom berief sich der Verbund auf eine Klausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) Bezug nahm. Weil der Verbund damit wirbt, seinen Strom zu 100 Prozent aus Wasserkraftwerken zu beziehen, hat der VKI gegen genau diese Klausel geklagt.

"Preiserhöhungen zurückzahlen"

Das Handelsgericht hat diese nun für unzulässig erklärt – das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Wenn das Urteil hält, dann muss der Verbund diese Preiserhöhungen auch zurückzahlen, weil dann fällt die Grundlage für diese Preiserhöhung weg", erklärte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller am Donnerstag gegenüber Ö1.

Der Verbund erklärte, man werde das Urteil analysieren und dagegen ein Rechtsmittel erheben, heißt es in dem Bericht weiter.

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