Tipps vom Experten

Gepäck kommt nicht an? Das müssen Betroffene machen

Egal ob bei Hin- oder Rückreise: Die Vorstellung, den eigenen Koffer nicht mehr zu bekommen, ist beklemmend. Doch wie geht man im Fall der Fälle vor?

Michael Rauhofer-Redl
Gepäck kommt nicht an? Das müssen Betroffene machen
Nicht oft, aber doch hin und wieder gehen Fluglinien Gepäckstücke verloren. Symbolbild.
Getty Images/iStockphoto

Es ist ein Alptraum für Betroffene und eine Schreckensvision für alle anderen. Jedes Jahr gehen den Airlines weltweit Millionen Gepäckstücke verloren. Nun gibt der ÖAMTC in einer Aussendung Tipps, was im Fall der Fälle zu beachten ist.

Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung, weiß, worauf es ankommt, damit Reisende nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. "Der erste Schritt im Falle eines fehlenden Koffers ist immer die Verlustmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Zunächst muss man noch am Flughafen selbst das PIR–Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Erhältlich ist dieses meist am Schalter des Gepäckdienstes, eine Kopie sollte unbedingt aufbewahrt werden", erklärt Authried. "Ganz wichtig: Das PIR-Formular ersetzt nicht die Meldung bei der Airline und dem Reiseveranstalter – darum muss man sich als Betroffener zusätzlich kümmern."

Sofort handeln bei Gepäckverlust

Ein verloren gegangenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäckstück, das aufgegeben wurde, muss der Fluggesellschaft unbedingt schriftlich gemeldet werden. Zeitnahes Handeln ist dabei entscheidend, denn es gelten strenge Fristen:

Das musst du bedenken

  • Beschädigtes Gepäck: Reisende müssen Schäden sofort nach Entdeckung melden – spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstücks.
  • Verspätetes Gepäck: Dieses muss in jenem Fall innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt gemeldet werden.

"Wer diese Fristen versäumt, verliert seine Ansprüche", warnt der Jurist. "Aktuell haften Fluggesellschaften für verlorenes oder beschädigtes Gepäck mit rund 1.600 Euro. Wer Luxusartikel oder teure Kleidungsstücke mitführt, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen oder den Wert spätestens bei der Abfertigung deklarieren – möglicherweise gegen Aufpreis", empfiehlt der Rechtsberater des Clubs.

Wenn das Gepäck verspätet ankommt, geben die Fluglinien entweder ein sogenanntes "Overnight-Kit" aus oder bieten teilweise Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge wie Toiletteartikel und Kleidung. Tipp: Rechnungen aufbewahren!

Welche Regelungen gelten bei Schäden am Handgepäck?

Bei Schäden am Handgepäck haftet die Fluggesellschaft nur, wenn sie oder ihr Personal ein Verschulden trifft. Das bedeutet, dass die Airline nachweisen muss, dass sie keine Schuld an dem Schaden trägt – ansonsten haften die Reisenden für die Beschädigung.

Gut zu wissen: Für das Handgepäck gelten im Normalfall sowohl Gewichts- als auch Größenbeschränkungen. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), welche man auf der Website der jeweiligen Airline findet, verschafft im Falle von Unsicherheiten Klarheit.

ÖAMTC wirbt für Gepäck- und Stornoschutz

Mit dem ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz sind Reisende nicht nur bei Gepäckverlust abgesichert, sondern auch, wenn die Reise z. B. unerwartet storniert werden muss. Der Schutz gilt für Einzelreisende oder wahlweise für die ganze Familie und für alle Reisen im Jahr mit mind. einer Nächtigung.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Jedes Jahr verlieren Airlines weltweit Millionen Gepäckstücke, und der ÖAMTC gibt nun Tipps, wie Betroffene vorgehen sollten
    • Wichtig ist die sofortige Verlustmeldung bei der Fluggesellschaft und das Ausfüllen des PIR-Formulars am Flughafen, um Ansprüche geltend zu machen; zudem empfiehlt der ÖAMTC eine Reisegepäckversicherung für wertvolle Gegenstände
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