Es ist ein Alptraum für Betroffene und eine Schreckensvision für alle anderen. Jedes Jahr gehen den Airlines weltweit Millionen Gepäckstücke verloren. Nun gibt der ÖAMTC in einer Aussendung Tipps, was im Fall der Fälle zu beachten ist.
Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung, weiß, worauf es ankommt, damit Reisende nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. "Der erste Schritt im Falle eines fehlenden Koffers ist immer die Verlustmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Zunächst muss man noch am Flughafen selbst das PIR–Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Erhältlich ist dieses meist am Schalter des Gepäckdienstes, eine Kopie sollte unbedingt aufbewahrt werden", erklärt Authried. "Ganz wichtig: Das PIR-Formular ersetzt nicht die Meldung bei der Airline und dem Reiseveranstalter – darum muss man sich als Betroffener zusätzlich kümmern."
Ein verloren gegangenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäckstück, das aufgegeben wurde, muss der Fluggesellschaft unbedingt schriftlich gemeldet werden. Zeitnahes Handeln ist dabei entscheidend, denn es gelten strenge Fristen:
"Wer diese Fristen versäumt, verliert seine Ansprüche", warnt der Jurist. "Aktuell haften Fluggesellschaften für verlorenes oder beschädigtes Gepäck mit rund 1.600 Euro. Wer Luxusartikel oder teure Kleidungsstücke mitführt, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen oder den Wert spätestens bei der Abfertigung deklarieren – möglicherweise gegen Aufpreis", empfiehlt der Rechtsberater des Clubs.
Wenn das Gepäck verspätet ankommt, geben die Fluglinien entweder ein sogenanntes "Overnight-Kit" aus oder bieten teilweise Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge wie Toiletteartikel und Kleidung. Tipp: Rechnungen aufbewahren!
Bei Schäden am Handgepäck haftet die Fluggesellschaft nur, wenn sie oder ihr Personal ein Verschulden trifft. Das bedeutet, dass die Airline nachweisen muss, dass sie keine Schuld an dem Schaden trägt – ansonsten haften die Reisenden für die Beschädigung.
Gut zu wissen: Für das Handgepäck gelten im Normalfall sowohl Gewichts- als auch Größenbeschränkungen. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), welche man auf der Website der jeweiligen Airline findet, verschafft im Falle von Unsicherheiten Klarheit.
Mit dem ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz sind Reisende nicht nur bei Gepäckverlust abgesichert, sondern auch, wenn die Reise z. B. unerwartet storniert werden muss. Der Schutz gilt für Einzelreisende oder wahlweise für die ganze Familie und für alle Reisen im Jahr mit mind. einer Nächtigung.