Oberösterreich

Gekündigt, Urlaubsliste gefälscht – AK erstritt 6.400 €

Doppelter Schock für einen Beschäftigten: Er wurde gekündigt und zusätzlich um Geld geprellt. Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer.

Tobias Prietzel
Der verzweifelte Arbeitnehmer wandte sich an die Kammer-Bezirksstelle Freistadt.
Der verzweifelte Arbeitnehmer wandte sich an die Kammer-Bezirksstelle Freistadt.
AKOÖ/Wolfgang Spitzbart

Zuerst verlor der Oberösterreicher seinen Job. Dann das nächste böse Erwachen, als er seine Urlaubliste sah: Auf seinem Konto schienen 30 Minusstunden auf.

Der Arbeitnehmer konnte aber das Gegenteil beweisen. Er hatte zum Glück einen Ausdruck aufbewahrt, der das tatsächliche Guthaben zeigte: 129 Stunden Urlaub und 54 Stunden Zeitausgleich.

Zahlungsbefehl beeindruckte Firma nicht

Der Mann konfrontierte die Firma damit, sie ließ sich aber nicht beeindrucken. Daraufhin wandte er sich an die Arbeiterkammer Freistadt. Diese klagte und erwirkte einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl.

Der Dienstgeber weigerte sich jedoch nach wie vor, die offenen Ansprüche zu begleichen. Erst nach Einleitung eines gerichtlichen Exekutionsverfahrens gab er nach. Der Geschädigte erhielt schließlich 6.400 Euro.

"Wieder einmal sieht man, wie wichtig eigenhändige Arbeitszeitaufzeichnungen bzw. entsprechende Dokumente in den Händen der Arbeitnehmer sind, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Er empfiehlt, bei der Kammer besser einmal zu oft nachzufragen, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.

"Wieder einmal sieht man, wie wichtig eigenhändige Arbeitszeitaufzeichnungen sind." AK-Präsident Andreas Stangl

Mutter während Elternteilzeit gekündigt

Die Arbeiterkammer Oberösterreich musste vor Kurzem auch einer Frau aus Wels helfen. Sie hatte mit ihrer Firma eine Elternteilzeit vereinbart und ihre Wochenarbeit von 25 Stunden auf 20 Stunden reduziert.

Dann fiel sie aus allen Wolken: Einige Monate vor dem vierten Geburtstag ihres Kindes flatterte ihr ein Kündigungsschreiben ins Haus. Das Unternehmen lenkte erst nach einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Die Betroffene erhielt rund 7.000 Euro Entschädigung.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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