ÖAMTC-Expertin klärt auf

Geisterfahrer in Rettungsgasse – das droht ihnen jetzt

Irre Szenen! Auf der Innkreisautobahn brannte es. Dutzende Geisterfahrer drehten in der Rettungsgasse um. Eine Expertin erklärt, was ihnen nun droht.

Johannes Rausch
Geisterfahrer in Rettungsgasse – das droht ihnen jetzt
Unzählige Lenker kehrten auf der Innkreisautobahn (A8) in Meggenhofen (Bez. Grieskirchen) in der Rettungsgasse um.
Markus Sob

Unglaublich, was sich am Sonntagvormittag auf der A8 abspielte: Der Wagen eines 25-jährigen Deutschen fing in Meggenhofen (Bez. Grieskirchen) zu brennen an. In sprichwörtlich letzter Sekunde schaffte er es, das Fahrzeug in eine Pannenbucht zu lenken. Er konnte sich und seine gleichaltrige Lebensgefährtin retten.

Kurze Zeit später stand der Pkw in Vollbrand. Eine Böschung fing ebenfalls Feuer, brannte auf einer Fläche von zirka 10 Quadratmetern. Da die Feuerwehr den Brand löschen musste, wurde die Autobahn kurzzeitig gesperrt.

Geisterfahrer in Rettungsgasse

Dann spielten sich komplett irre Szenen ab: Ein Augenzeuge schilderte gegenüber "Heute", dass es im Staubereich zu mehreren gefährlichen Manövern durch Verkehrsteilnehmer kam. Wie Videoaufnahmen zeigen, kehrten etliche Fahrzeuge in der Rettungsgasse um und fuhren als Geisterfahrer zurück zur Auffahrt.

Das Video zeigt das dreiste Verhalten:

"Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen", sagt eine Polizeisprecherin im Gespräch mit der Redaktion. "Bis jetzt konnten drei Autos mit ausländischen Kennzeichen ausgeforscht werden." Die Daten würden der zuständigen Bezirkshauptmannschaft übergeben.

Bis jetzt konnten drei Autos mit ausländischen Kennzeichen ausgeforscht werden.
Pressesprecherin der Polizei

Eine Expertin erklärt jetzt, mit welchen rechtlichen Konsequenzen diese Lenker rechnen müssen. "Das Befahren der Rettungsgasse ist strafbar", berichtet ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz gegenüber "Heute". Die Straßenverkehrsordnung sehe hier einen Strafrahmen von bis zu 726 Euro vor.

Doch die Geldbuße kann sich erhöhen, wenn gleichzeitig ein Einsatzfahrzeug behindert wird, so Hotz. Dann drohen dem Lenker Sanktionen von 2.180 Euro. Außerdem handelt es sich um ein Vormerkdelikt, so die Juristin.

ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz
ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz
ÖAMTC

Und: Kehrt jemand auf der Autobahn um, fährt rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung, ist das ebenfalls nicht erlaubt: "Dieses Verhalten kann mit einem Strafbetrag von bis zu 726 Euro geahndet werden", betont Hotz.

"Disziplin und Respekt"

"Die jüngsten Ereignisse auf der Innkreisautobahn bei Meggenhofen haben uns erneut vor Augen geführt, wie entscheidend Disziplin und Respekt im Straßenverkehr sind", erklärt Günther Steinkellner (FPÖ), Verkehrs-Landesrat. Es sei "unerlässlich", dass sich alle der Bedeutung und des Zwecks einer Rettungsgasse bewusst sind, so der Politiker.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Auf der Innkreisautobahn kam es zu einem Brand, bei dem mehrere Geisterfahrer in der Rettungsgasse umkehrten
    • Laut einer ÖAMTC-Expertin drohen diesen Fahrern Strafen von bis zu 726 Euro, die sich erhöhen können, wenn sie gleichzeitig ein Einsatzfahrzeug behindern
    • Außerdem ist das Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn ebenfalls nicht erlaubt und kann mit bis zu 726 Euro bestraft werden
    JR
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