Politik
Geheime Corona-Verordnung bringt neuen Impf-Knaller
Am Mittwoch tritt die neue Corona-Verordnung in Österreich in Kraft – "Heute" liegt sie schon jetzt vor. Für Impf-Nachzügler tickt dann die Uhr.
Ab dem 1. Juni fällt fast überall in Österreich die Maske. Per Verordnung von Gesundheitsminister Johannes Rauch werden die Corona-Schutzmaßnahmen weitestgehend zurückgenommen. Die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln wird vorerst für drei Monate ausgesetzt. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig bleibt als einziger bei einem strengeren Kurs, behält etwa die Maskenpflicht in den Öffis bei.
Auch die Impfpflicht ist vorerst vom Tisch. Soweit so bekannt. "Heute" liegt aber nun ein Entwurf der neuen Verordnung vor und die Details haben es in sich. Gerade in puncto Corona-Impfungen birgt die "1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung" einige Sprengkraft.
Impf-Knaller für Genesene
Die neue Rauch-Verordnung setzt nun auch allen Genesenen ein Ultimatum. Die Möglichkeit, die Vollimmunisierung mit nur einer Impfung und einem zusätzlichen Antikörpernachweis bzw. einem Genesungsnachweis zu substituieren, besteht nur noch bis 23. August. So lange gilt die neue Verordnung.
Heißt: Künftig sind für den Grünen Pass generell drei Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin sechs Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.
Die Kombination aus einer (!) Impfung und Genesung von einer Covid-Erkrankung für den im Rahmen des Grünen Passes erforderlichen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr entfällt mit dem 23. August. Danach brauchen auch alle Genesenen drei Stiche für den Status der Vollimmunisierung – egal ob man kürzlich Corona hatte, oder nicht.
Bis zum genannten Datum gilt somit eine Gnadenfrist, die bisherige Regelung wird durch die Novelle zur Übergangsregelung. Wie es in der beigefügten rechtlichen Begründung zu dem Papier heißt, wolle man verhindern, "dass Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr unerwartet ihre Gültigkeit verlieren" und zum anderen solle "sichergestellt werden, dass betroffene Personen ausreichend Zeit haben, die neuen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen".
Wartefrist zwischen Impfungen entfällt
Zudem werden nun auch die bisherigen Mindestabstände zwischen den Impfungen aufgehoben. Es entfällt die 14-tägigen Wartefrist zwischen Erst- und Zweitimpfung und die 90-tägige Wartefrist zwischen Zweit- und Boosterimpfung nun komplett. Im Gesundheitsministerium wird das damit begründet, dass ohnehin die Ärzten gebunden seien, die empfohlenen Impfintervalle einzuhalten. Daher sei es nicht mehr notwendig, diese Fristen rechtlich zu verankern.
Verschärfung jederzeit möglich
Trotz der aktuell sich entspannenden Infektionslage in Österreich und den neuen Lockerungen, behält die Regierung die täglichen Corona-Zahlen genau im Blick. Der Gesundheitsminister mahnt, dass es im Falle einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage auch rasch zu einer Änderung der Rechtslage kommen könne. Sollten also die Pandemie im Land unerwartet aus dem Ruder laufen, können auf schnellstem Wege auch wieder Verschärfungen verhängt werden.