Ein Jahr Haft droht
Gefälschte Coronatests – FPÖ-Hafenecker nun vor Gericht
Christian Hafenecker muss am Dienstag wegen angeblicher Fälschung von Corona-Testzertifikaten vor Gericht. Er ortet einen politischen Hintergrund.
Nicht nur wettertechnisch steht ein heißer Sommer bevor. Zwei Monate vor der Nationalratswahl tanken die wichtigsten politischen Vertreter des Landes im Urlaub ihre Batterien vor den Schlüsselmonaten August und September.
Für so manche Politiker ist bereits der Juli ein aktiver Monat. So muss sich FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker die nächsten zwei Tage vor dem Bezirksgericht Purkersdorf verantworten. Grund: Eine Klage der Staatsanwaltschaft Wien rund um gefälschte Corona-Testzertifikate. Diese waren in der Pandemie notwendig, um nachzuweisen, dass man nicht mit dem Virus infiziert war. Nur dann hatte man Zugang zu Veranstaltungen.
"Sind ÖVP zu nahe gekommen"
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren im Herbst 2022 nach Recherchen des "Standards" und der "Presse" öffentlich geworden. Die Ermittlungen wurden damals durch einen Zufallsfund auf dem Smartphone des ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein eingeleitet. Dieser ist als unmittelbarer Täter angeklagt und gesteht, dass er 20 Tests gefälscht haben soll, darunter jene der Mitangeklagten.
Der FP-General bestritt bisher, je mit gefälschten Zertifikaten hantiert zu haben. Er versicherte, dass er für den betroffenen Tag einen negativen Test von "Lead-Horizon" vorlegen könne. Für ihn handle es sich bei der Aktion um "politische Ermittlungen", die sich gegen die FPÖ richten. "Offensichtlich sind wir der ÖVP zu nahe gekommen, dass man zu solchen Maßnahmen greift", sagte Hafenecker im September 2022.
Ein Jahr Haft droht
Die Causa wird im Bezirksgericht Purkersdorf (Bezirk St. Pölten) verhandelt. Der Prozess ist wegen der vier Mitangeklagten für zwei Tage geplant und wird am Mittwoch fortgesetzt. Beim "Delikt der Datenfälschung als Bestimmungstäter" – wie der Vorwurf konkret heißt – droht im schlimmsten Fall ein Strafrahmen von einem Jahr Freiheitsstrafe. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Hafenecker erschien nicht
Bei Verfahren vor einem Bezirksgericht müssen Angeklagte nicht persönlich erscheinen. Sie können sich durch einen Verteidiger vertreten lassen, erläuterte der Richter am Dienstag. Der Vertreter des FP-Generals verwies in seinem Eröffnungsstatement auf die "Macht der Bilder in einem Superwahljahr", weswegen sein Mandant das Recht wahrgenommen habe, nicht persönlich zu erscheinen.