Im Normalvollzug

"Ganz unten in Hierarchie" – das droht nun Fritzl

Die Entscheidung des Landesgerichts Krems sorgte für einen Knalleffekt. Wie es jetzt mit dem Amstettener Inzest-Vater weitergeht.

Niederösterreich Heute
"Ganz unten in Hierarchie" – das droht nun Fritzl
Josef Fritzl
Sabine Hertel

Die schriftliche Entscheidung des 3–Richterinnen–Senates am Landesgericht Krems sorgte für einen Justiz-Paukenschlag. Von Josef Fritzl gehe "keine Gefährlichkeit" mehr aus. Das bedeutet, er kann vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug überstellt werden. Der 89-Jährige bleibt laut derzeitigem Stand in der Justizanstalt Stein, soll aber in den Normalvollzug kommen. Fritzl war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Und wie geht es jetzt weiter?

Fritzl heuer noch freier Mann?

"Jetzt ist die entscheidende Frage, was für eine Gefahr geht noch von ihm aus. Eine Gefährlichkeitsprognose wird erstellt werden, dann entscheidet das zuständige Gericht, in dem Fall wahrscheinlich das Landesgericht Krems, über eine mögliche Freilassung", so der renommierte Strafverteidiger Nikolaus Rast im "Heute"-Gespräch.

"Möglichkeit da und realistisch"

Rasts Einschätzung zu einer Entlassung: "Die Möglichkeit ist natürlich da und realistisch. Das kann auch heuer noch passieren." Warum könnte es jetzt schnell gehen? "Aufgrund seines Alters, seines Gesundheitszustandes und der langen Anhaltezeit." Für den Experten ist klar: "Strafrecht ist nicht Rache."

Top-Anwalt Nikolaus Rast
Top-Anwalt Nikolaus Rast
Helmut Graf

Wie geht es jetzt aktuell weiter? "Jetzt muss die Entscheidung einmal rechtskräftig werden, dann wird man sich ansehen, wie er sich im normalen Vollzug tut." Wird er in eine Einzelzelle verlegt werden? "Das hängt von den Kapazitäten der Justizanstalt ab, aufgrund seines Gesundheitszustandes kann es auch sein, dass er womöglich auf der Krankenabteilung untergebracht werden muss."

"In der Häfenhierarchie ganz unten"

Wird er Probleme im Häfen bekommen? "Das ist natürlich ein Thema. Es ist Aufgabe der Justizwache dafür zu sorgen, dass ihm nichts passiert. Man muss schon sagen: Gerade in der Häfenhierarchie steht er ganz unten und das vollkommen zurecht."

"Tendenziell in Haftanstalt Wilhelmshöhe gehen"

Für Anwalt Werner Tomanek deutet vieles auf eine Verlegung in eine andere Haftanstalt hin: "Die normalen Haftanstalten sind voll, für Fritzl wird es tendenziell in die Haftanstalt Wilhelmshöhe gehen. Das ist eine idyllische Seniorenresidenz mit altersgerechter Haltung für Senioren. Aber auf hohem Niveau. Die Wilhelmshöhe ist wie ein Schlösschen. Ein Investor würde es sofort kaufen. Mit Kusshand und samt den Insassen."

"Horrorvater" Josef Fritzl kämpft um seine Freiheit

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    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Sabine Hertel

    Die Erklärung des Landesgerichts

    Seitens des Landesgerichts Krems hieß es in einer Erklärung:

    "Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart "begraben", sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist."

    "Mit Beschluss vom 13.5.2024 hat das Landesgericht Krems an der Donau (nicht rechtskräftig) entschieden, dass der im 90. Lebensjahr stehende Strafgefangene vom 'Maßnahmenvollzug' in den Normalvollzug überstellt werden kann und von ihm keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht."

    Anhörung am 30. April

    Zur Erinnerung: Am 30. April fand eine Anhörung von Josef Fritzl in der Justizanstalt Stein vor dem zuständigen Dreiersenat des Landesgerichtes Krems an der Donau, in Anwesenheit der Sachverständigen Dr. Kastner, statt – nun also die Entscheidung, dass Fritzl in den Normalvollzug überstellt werden kann. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

    Josef Fritzls beispielloser Fall machte Schlagzeilen

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      Josef Fritzl beim Prozess im Jahr 2009 in St. Pölten.
      Josef Fritzl beim Prozess im Jahr 2009 in St. Pölten.
      apa/picturedesk

      Auf den Punkt gebracht

      • Das Landesgericht Krems hat entschieden, dass Josef Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug überstellt werden kann, da von ihm "keine Gefährlichkeit" mehr ausgeht
      • Eine mögliche Freilassung wird vom zuständigen Gericht entschieden, was aufgrund seines Alters, Gesundheitszustandes und der langen Haftzeit bald passieren könnte
      • Es wird erwartet, dass Fritzl in eine andere Haftanstalt verlegt wird, möglicherweise in die Haftanstalt Wilhelmshöhe, aufgrund seiner fortschreitenden dementiellen Erkrankung und des körperlichen Abbaus
      red
      Akt.
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