Niederösterreich

Fünf Tote nach Käseverzehr! Ex-Chef (39) vor Gericht

Fünf Tote und sechs Erkrankungen sollen laut Anklage mit der Käserei Gloggnitz stehen. Der frühere Chef sollte dafür am Mittwoch vor Gericht. 

Richterin Birgit Borns saß alleine da: Sie wollte den 39-jährigen Chef vorführen lassen, doch der war krank. 
Richterin Birgit Borns saß alleine da: Sie wollte den 39-jährigen Chef vorführen lassen, doch der war krank. 
Trimmel Sascha

Wegen grob fahrlässiger Tötung in fünf Fällen sowie grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung beziehungsweise grob fahrlässiger Körperverletzung in je drei Fällen war der ehemalige Chef (39) einer Käserei in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) am Mittwoch in Wiener Neustadt angeklagt. Denn: Fünf Menschen sollen nach dem Verzehr von Produkten aus jener Käserei gestorben sein - mehr dazu hier. Eine Frau soll wegen Listeriose eine Frühgeburt erlitten haben, das Baby musste künstlich beatmet werden. 

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    Die mittlerweile geschlossene Käserei in Gloggnitz
    Die mittlerweile geschlossene Käserei in Gloggnitz
    Trimmel Sascha

    Am späten Dienstagabend meldete sich der Angeklagte bei Anwalt Andreas Reichenbach und verkündete, dass er krank sei und sein Erscheinen am Mittwoch ungewiss. Der erfahrene Advokat informierte auch umgehend Richterin Birgit Borns und hoffte, dass der Angeklagte erscheine.

    Vorführung durch Polizei

    Am Mittwoch war alles für den Prozess angerichtet, nur: Der Angeklagte erschien dann doch nicht. Die Richterin wollte den 39-Jährigen in der Folge von der Polizei vorführen lassen, aber der Ex-Geschäftsführer konnte eine Krankmeldung vorweisen. Somit musste der Prozess vertagt werden.

    Der Angeklagte der inzwischen geschlossenen Käserei soll erforderliche Hygienebestimmungen nicht eingehalten und sich auch nicht ausreichend damit auseinandergesetzt haben. Die Käserei hatte im September 2022 Kajmak, Trinkjoghurt und Frischkäse zurückgerufen. Bereits zuvor hatten routinemäßig durchgeführte Clusteranalysen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ergeben, dass acht seit 2020 aufgetretene Erkrankungen in Wien auf einen identen Listerienstamm zurückzuführen sind.

    "Nicht schuldig"

    Der Angeklagte wird den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit vor Gericht weiterhin bestreiten, sagte sein Verteidiger, Andreas Reichenbach, vor Prozessbeginn gegenüber "ORF NÖ". Dass es Listerienfälle im Betrieb gegeben habe, sei klar, inwiefern aber ein Zusammenhang mit den verstorbenen Personen bestand, sei wohl eine „Sachverständigenfrage“. Der renommierte Verteidiger verwies auf den langen vermeintlichen Tatzeitraum, in dem regelmäßig Kontrollen stattgefunden hätten und es seinem Mandanten gegenüber keine Beanstandungen gegeben habe. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.