Derby-Entgleisung

Fünf Spiele Sperre? Das droht Rapid und den Spielern

Homophobe und beleidigende Gesänge einiger Spieler und Funktionäre von Rapid Wien nach dem 3:0-Erfolg im Derby gegen die Austria haben ein Nachspiel. 

Sport Heute
Fünf Spiele Sperre? Das droht Rapid und den Spielern
Steffen Hofmann nach Derby
zVg

Erst tauchte ein Video von Rapids Geschäftsführer Steffen Hofmann auf, der den violetten "Erzrivalen" als "Oaschlecha" bezeichnete, wofür sich der Klub und Hofmann selbst zunächst noch entschuldigte. Wenig später tauchten dann weitere Clips der ausgelassenen Feierlichkeiten des Derbysiegs auf, in denen homophobe und zutiefst beleidigende Gesänge angestimmt wurden. Der Aufschrei ließ nicht lange auf sich warten.  

Deshalb reagierte auch die österreichische Bundesliga am Dienstag auf die Vorkommnisse nach dem ersten Rapid-Derbyheimerfolg im neuen Allianz Stadion, erstattete gegen alle Beteiligten sowie den Klub eine Anzeige. Betroffen sind neben dem Verein selbst auch Geschäftsführer Hofmann, Co-Trainer Stefan Kulovits, Kapitän Guido Burgstaller, Derby-Torschütze Marco Grüll, Torwart Niklas Hedl sowie Thorsten Schick und Maximilian Hofmann. Dass sich der Klub und die Betroffenen mittlerweile ebenso entschuldigten, nützte nichts. Die Einsicht einiger Spieler – etwa Grüll und Burgstaller, die sich in sozialen Netzwerken abseits der Rapid-Presseaussendung noch einmal zu Wort meldeten – kam reichlich spät. 

Sogar Spielsperren drohen

Der Senat 1 der heimischen Liga ermittelt. Dem Klub und den Betroffenen drohen teils empfindliche Strafen. Zunächst hat Grün-Weiß jedoch eine Woche Zeit, um selbst eine Stellungnahme abzugeben. 

Von dieser Stellungnahme der Hütteldorfer ist dann auch abhängig, welcher Paragraph im Verfahren zur Anwendung kommt. Und damit auch das mögliche Strafmaß. Sogar eine Mindest-Sperre von fünf Bundesligaspielen ist möglich. Grundsätzlich ist von einer Verwarnung über Geldstrafen bis hin zu Spielsperren – zur Bewährung ausgesetzt, oder auch nicht – ist alles möglich. 

Aufgrund der Frist, die die Hütteldorfer nun für eine Stellungnahme Zeit haben, ist vor dem Bundesliga-Duell gegen Austria Lustenau am Sonntag (17 Uhr) nicht mit einem erstinstanzlichen Urteil zu rechnen. Dies sei erst vor dem letzten Spiel des Grunddurchgangs gegen Austria Klagenfurt (10. März) zu erwarten, oder auch erst, nachdem der Grunddurchgang abgeschlossen ist. 

red
Akt.