Niederösterreich
Fritzl bleibt in Haft - wieer dennoch rauskommen könnte
Josef Fritzl (87) bleibt endgültig im Maßnahmenvollzug, das entschied das OLG - vorerst zumindest, denn im Herbst steht die nächste Überprüfung an.
Seit Herbst hatte es um Österreichs berühmtesten Häftling, Josef Fritzl, der nun Josef M. heißt, Wirbel gegeben: Denn ein Drei-Richter-Senat, unter der Federführung einer Richterin, hatte sich für die bedingte Entlassung aus dem Vollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen, die Staatsanwaltschaft Krems hielt dagegen.
Richter gegen Staatsanwalt in Krems
Nach einem Ergänzungsgutachten entschied der Drei-Richter-Senat erneut für Fritzl, die Kremser Staatsanwaltschaft legte erneut Beschwerde ein.
Jetzt entschied das Wiener Oberlandesgericht endgültig: Der wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande im Jahr 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte 87-Jährige ist laut Oberlandesgericht weiterhin gefährlich und bleibt im Maßnahmenvollzug. Fritzl liegt im Trakt 2 der Justizanstalt Stein (Krems), gilt als unauffälliger und zurückgezogener Insasse - alles dazu hier.
Nächste Chance im Herbst
Aber: Einmal im Jahr wird die Notwendigkeit der Maßnahme überprüft, sprich: Fritzl könnte es im Herbst erneut versuchen. Kommt Josef Fritzl bzw. dessen Anwalt diesmal mit dem Antrag auf bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug durch, könnte Fritzl im Frühjahr 2023 aus dem Maßnahmenvollzug bedingt entlassen werden.