Niederösterreich

Fritzl bleibt in Haft - wieer dennoch rauskommen könnte

Josef Fritzl (87) bleibt endgültig im Maßnahmenvollzug, das entschied das OLG - vorerst zumindest, denn im Herbst steht die nächste Überprüfung an.

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Josef Fritzl damals beim Prozess
Josef Fritzl damals beim Prozess
Bild: Reuters

Seit Herbst hatte es um Österreichs berühmtesten Häftling, Josef Fritzl, der nun Josef M. heißt, Wirbel gegeben: Denn ein Drei-Richter-Senat, unter der Federführung einer Richterin, hatte sich für die bedingte Entlassung aus dem Vollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen, die Staatsanwaltschaft Krems hielt dagegen.

Richter gegen Staatsanwalt in Krems

Nach einem Ergänzungsgutachten entschied der Drei-Richter-Senat erneut für Fritzl, die Kremser Staatsanwaltschaft legte erneut Beschwerde ein.

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    19. März 2009: Fritzl an einem seiner letzten Prozesstage.
    19. März 2009: Fritzl an einem seiner letzten Prozesstage.
    REUTERS

    Jetzt entschied das Wiener Oberlandesgericht endgültig: Der wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande im Jahr 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte 87-Jährige ist laut Oberlandesgericht weiterhin gefährlich und bleibt im Maßnahmenvollzug. Fritzl liegt im Trakt 2 der Justizanstalt Stein (Krems), gilt als unauffälliger und zurückgezogener Insasse - alles dazu hier

    Nächste Chance im Herbst

    Aber: Einmal im Jahr wird die Notwendigkeit der Maßnahme überprüft, sprich: Fritzl könnte es im Herbst erneut versuchen. Kommt Josef Fritzl bzw. dessen Anwalt diesmal mit dem Antrag auf bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug durch, könnte Fritzl im Frühjahr 2023 aus dem Maßnahmenvollzug bedingt entlassen werden.