Vorarlberg

Freundin tot geprügelt – höhere Strafe für 37-Jährigen

Der Mann wurde vergangenes Jahr zu 20 Jahren Haft verurteilt. Nun wurde die Strafe auf lebenslänglich angehoben.

Clemens Pilz
Teilen
Nach der Berufung der Staatsanwaltschaft wurde die Strafe auf lebenslang angehoben.
Nach der Berufung der Staatsanwaltschaft wurde die Strafe auf lebenslang angehoben.
ORF Vorarlberg

Im November 2020 verletzte ein Deutscher seine Lebensgefährtin in Vorarlberg so schwer, dass die Wolfurterin nach einer irreversiblen Hirnschädigung nach zehn Tagen im Koma starb. Ein Geschworenengericht in Feldkirch verurteilte den damals 37-Jährigen im Anschluss zu 20 Jahren Haft für die Attacke, bei der er das Opfer an den Haaren gerissen, zu Boden gezerrt, mit Fäusten auf sie eingeschlagen und mit den Füßen gegen ihren Kopf getreten habe. Nun wurde die Strafe auf lebenslang angehoben.

Taktik des Verteidigers ging nicht auf

Der Verurteilte hatte sich am besagten Tag mit seiner Ex-Freundin getroffen und Alkohol konsumiert, dann kam seine Lebensgefährtin dazu und der Streit eskalierte. Der Verteidiger hatte in der ersten Verhandlung noch versucht, auf unzurechnungsfähig zu plädieren, da der Mann zur Tatzeit schwer betrunken war – er hatte zwischen 2,1 und 3,4 Promille. Die Taktik ging nicht auf, ein Schuldspruch fiel. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch gegen das Urteil in Berufung und forderte eine höhere Strafe.

Nun hat das Innsbrucker Oberlandesgericht die Strafe auf lebenslänglich angehoben. Das bedeutet, dass frühestens nach 15 Jahren eine Entlassung möglich ist.