Österreich
Frau trickste bei DNA-Test: Unfruchtbarer wurde Vater
Vorstadtweiber-Fall in NÖ: Eine 33-Jährige soll einen Vaterschaftstest manipuliert und einen zeugungsunfähigen Mann zum zahlungspflichtigen Vater gemacht haben.
Nur kurz brannte die Flamme der Leidenschaft zwischen einer Niederösterreicherin (33) und einem 35-Jährigen aus der Wiener Vorstadt, er musste nach der Affäre mit ihr brennen wie ein Luster. Nach der Trennung vor gut zehn Jahren hatte die Frau zwei Kinder und zwei Tests gemacht, beide ergaben: der 35-Jährige ist nicht der Vater. Sie wiederholte einen Test privat, plötzlich war der Wiener der Vater eines Buben. Sie klagte auf Alimente, er löhnte jahrelang brav - in Summe rund 32.000 Euro.
Mann erfuhr Diagnose
Bis der 35-Jährige selbst den Wunsch hatte, eine Familie mit seiner neuen Liebe zu gründen, aber es klappte einfach nicht. Niederschmetternde Diagnose beim Arzt: Zeugungsunfähigkeit. Folge: neuer Test unter behördlicher Aufsicht. Ergebnis: er ist fix nicht der Papa.
Ex-Lover-Aufmarsch vor Gericht
Jetzt gab es ein Wiedersehen vor Gericht in Korneuburg. Sie meinte abgebrüht, dass sie die Speichelproben nach Anleitung verpackt, nichts vertauscht hätte, das Gen-Labor müsse einen Fehler gemacht haben. Ein Experte schloss dies beim Prozess jedoch mit Sicherheit aus. Der Richter durchforstete die Vergangenheit der Mutter ganz genau, einige Ex-Lover mussten vor Gericht antanzen und zogen erleichtert - weil der Zeitpunkt der Schwangerschaft nicht passte - wieder ab. Der Staatsanwalt dazu: „Wie bei der Serie Vorstadtweiber".
Der Richter schüttelte nur den Kopf, überlegte sogar eine teilbedingte Haftstrafe für die unbescholtene Frau. Das Urteil schließlich: sechs Monate bedingte Haft und 1.800 € Geldstrafe sowie Rückzahlung der Alimente (nicht rechtskräftig, sie meldete Rechtsmittel an).
Übrigens: Wer der Vater ist, ist (noch) nicht geklärt, ein Name fiel beim Prozess indes sehr häufig. „Glauben Sie nicht, dass Ihre Kinder das einmal wissen wollen und es dafür langsam Zeit wäre?", so der Richter in Richtung der Angeklagten in Anspielung auf das Alter der Kinder (Anm.: zartes Teenageralter bzw. fast Teenageralter).
J. Lielacher
(Lie)